GmbH-Reform tritt zum 1. November 2008 in Kraft

Nachdem das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) nunmehr auch den Bundesrat passiert hat, ist davon auszugehen, dass das Gesetz zum 1. November 2008 in Kraft tritt. Geregelt ist vornehmlich eine weitgehende Reform des GmbH-Rechts. Daneben ergeben sich aber auch bedeutende Änderun­gen in anderen Gesetzen, insbesondere im Aktiengesetz und der Insolvenzordnung. Ein ausführliches Rundschreiben finden Sie hier: GmbH-Reform

Die Reform des GmbH-Rechts umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:

· Gründung einer GmbH ab einem Stammkapital von einem Euro (sog. „Unternehmerge­sellschaft“)

· Erleichterungen bei Gesellschaftsgründungen, u.a. durch Einführung eines Musterprotokolls
bei Standardgründungen kleiner Gesellschaften

· Erweiterung des Katalogs von Straftaten, bei denen eine Verurteilung einer Bestellung als
Geschäftsführer entgegen stehen kann

· Einführung von Vorschriften zur Einrichtung eines genehmigten Kapitals

· Erleichterung der Gewährung von Darlehen an Gesellschafter

· Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechts

· Ermöglichung der Verlegung des Geschäftssitzes der Gesellschaft in das Ausland

· Entschärfung der Haftung bei verdeckten Sacheinlagen

· Neuregelungen zur Gliederung des Stammkapitals und der Mindestbeträge für Ge­schäftsanteile

· Gutgläubiger Erwerb von GeschäftsanteilenRegelungen zur Einschränkung von Missbräuchen bei
sog. Bestattungsfällen