Nachdem das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) nunmehr auch den Bundesrat passiert hat, ist davon auszugehen, dass das Gesetz zum 1. November 2008 in Kraft tritt. Geregelt ist vornehmlich eine weitgehende Reform des GmbH-Rechts. Daneben ergeben sich aber auch bedeutende Änderungen in anderen Gesetzen, insbesondere im Aktiengesetz und der Insolvenzordnung. Ein ausführliches Rundschreiben finden Sie hier: 
Die Reform des GmbH-Rechts umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
· Gründung einer GmbH ab einem Stammkapital von einem Euro (sog. „Unternehmergesellschaft“)
· Erleichterungen bei Gesellschaftsgründungen, u.a. durch Einführung eines Musterprotokolls
bei Standardgründungen kleiner Gesellschaften
· Erweiterung des Katalogs von Straftaten, bei denen eine Verurteilung einer Bestellung als
Geschäftsführer entgegen stehen kann
· Einführung von Vorschriften zur Einrichtung eines genehmigten Kapitals
· Erleichterung der Gewährung von Darlehen an Gesellschafter
· Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechts
· Ermöglichung der Verlegung des Geschäftssitzes der Gesellschaft in das Ausland
· Entschärfung der Haftung bei verdeckten Sacheinlagen
· Neuregelungen zur Gliederung des Stammkapitals und der Mindestbeträge für Geschäftsanteile
· Gutgläubiger Erwerb von GeschäftsanteilenRegelungen zur Einschränkung von Missbräuchen bei
sog. Bestattungsfällen