Ihr Anwalt für Familienrecht in Frankfurt

Das Familienrecht ist äußerst vielschichtig und bedarf stets einer individuellen Abstimmung auf den Einzelfall. Es umfasst alle Probleme, die im Zusammenhang mit der Familie, nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft auftreten können. Dies sind insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhaltszahlungen an Kinder und Partner sowie vermögensrechtliche Fragestellungen. Hinzu kommt, dass das Familienrecht über Ländergrenzen hinweg stark variiert. Hier ist eine kompetente Beratung, die gleichzeitig die starke emotionale Beteiligung der Betroffenen berücksichtigt, eine wichtige Voraussetzung.

Unsere Anwälte für Familienrecht von LSV unterstützen und beraten Sie in allen wichtigen Bereichen des Familienrechts:

Scheidung und Trennung

Im Fall einer Scheidung/Trennung stehen Ihnen unsere Scheidungsanwälte zur Verfügung und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht. Es ist ratsam, sich juristisch kompetent von einem Spezialisten für Familienrecht beraten zu lassen, um die umfassende Berücksichtigung Ihrer Interessen zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung treten in den meisten Fällen ergänzende Probleme auf, welche sich zum Beispiel in Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen oder, im Fall gemeinsamer Kinder, in der Sorgerechtsfrage widerspiegeln.

Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Anwälte Familienrecht unterstützen Sie gerne bei allen Problemen zum Thema Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Für die Interessen unserer Mandanten setzen wir uns außergerichtlich oder vor Gericht ein, bei besonderer Eilbedürftigkeit auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Darüber hinaus können die Familienrecht Anwälte mit den Mandanten Lösungen im Rahmen eines Mediationsverfahrens erarbeiten.

Wir gestalten Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen ebenso wie sonstige Verträge auf dem Gebiet des Familienrechts. Dabei beachten unsere Anwälte für Familienrecht auch den eventuellen Bezug zum internationalen Familienrecht.

Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten der Beteiligten über Ansprüche zum Vermögen, Unterhalt und/oder Altersversorgung für den Fall des Scheiterns der Beziehung kann der Abschluss eines Ehevertrages empfehlenswert sein. Ebenso ist es sinnvoll, diesen gestalten zu lassen, wenn es allgemein gilt, die Folgen einer Trennung und Scheidung zu regeln. Ein solcher Vertrag kann jederzeit vor oder während der Ehe und Lebenspartnerschaft geschlossen oder einvernehmlich geändert werden. Ihr Anwalt für Familienrecht arbeitet interessengerechte Eheverträge aus, die – soweit formell erforderlich – nur noch notariell beurkundet werden müssen. Im Bedarfsfall überprüfen unsere Familienrecht Anwälte bestehende Eheverträge und orientieren sich dabei an der seit dem Jahr 2004 neu entwickelten Rechtsprechung. Stets behalten die Anwälte Familienrecht auch erbrechtliche oder erbschaftsteuerrechtliche Konsequenzen der Verträge im Blick.

Vermögensauseinandersetzung

Der Anwalt für Familienrecht bietet Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung zu Vermögensauseinandersetzungen, die den individuellen Gegebenheiten jedes Einzelfalls Rechnung trägt.

Sofern die Ehegatten vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben, ist im Falle der Scheidung auch der Zugewinnausgleich über das Vermögen, welches die Eheleute während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet haben, zu regeln. Vermögensauseinandersetzungen sind häufig sehr kompliziert, besonders wenn Firmenvermögen, gemeinsames Immobilieneigentum oder gemeinsame Schulden existieren.

Unterhalt

Bei der Beurteilung, welche Unterhaltszahlungen während einer Trennung und nach einer Scheidung geleistet werden müssen, wird zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindsunterhalt unterschieden.

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie bei allen Fragen rund um den Unterhalt und prüfen, welche Unterhaltsansprüche bestehen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Einforderung ausstehender Unterhaltszahlungen oder bei der Verteidigung gegenüber ungerechtfertigten Forderungen.

Elterliche Sorge (Sorgerecht) und Umgang

Die Trennung und Scheidung der Eltern hat immer auch einschneidende Folgen für die Kinder. Vor allem der gewohnte tägliche Umgang des Kindes mit Mutter und Vater innerhalb der Familie lässt sich nach einer Trennung nicht mehr aufrechterhalten. Unsere Scheidungsanwälte von LSV unterstützen ihre Mandanten bei diesem sensiblen Thema ebenso, wie wir sie bei der Frage beraten, ob es bei der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge verbleiben soll oder ob Anträge auf Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil erforderlich werden.