Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in Frankfurt

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht drei Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Gesellschaft vor: den Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag, dieser Zusammenschluss dient einem erlaubten Zweck und die Vertragsschließenden verpflichten sich, den gemeinsamen Zweck zu fördern.

Durch diese Merkmale wird die Gesellschaft im weiteren Sinne definiert. Dabei wird unterschieden zwischen Gesellschaften im engeren Sinne, den Personengesellschaften und Körperschaften. Zu den Personengesellschaften gehören beispielsweise die GbR, die OHG und die KG, zu den Körperschaften der Verein bürgerlichen Rechts, die Aktiengesellschaft und die GmbH. Die Personengesellschaft unterscheidet sich vom Verein durch die Abhängigkeit ihres rechtlichen Bestandes von den Gesellschaftern und ihre Organisationsstruktur.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht von LSV beraten und beurkunden Willenserklärungen in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Hierzu gehören

Weiterführend sind unsere Anwälte Gesellschaftsrecht bei Fragen bezüglich folgender Themen Ihr Ansprechpartner:

Recht der Kapital –und Personengesellschaften

Im Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und der Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) beraten unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht in- und ausländische Unternehmensgründer in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, die passende Rechtsform für das Unternehmen sowie steuerliche Aspekte.

Hierbei ist häufig die kompetente Unterstützung eines Notars erforderlich. Der Notar bei LSV erstellt und beurkundet das Gründungsprotokoll und bereitet die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister vor. Darüber hinaus sorgt er für die Eintragungen und begleitet die Gesellschaft und die Gesellschafter bei allen Veränderungen in der Organisation. Zudem entwirft und beurkundet Ihr Notar die entsprechenden Erklärungen, z.B. beim Wechsel in der Geschäftsführung und im Vorstand, bei Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen.

Er ist außerdem bei Veräußerungen von Geschäftsanteilen, beim Abschluss von Treuhandverträgen, der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, der Umwandlung oder einem Formwechsel der Gesellschaft tätig.

Gründung einer Gesellschaft

Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten, stehen Ihnen jederzeit unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Wir beraten Sie zu all Ihren Fragen, die bei einer Zusammenschließung von Personen zu einer Gesellschaft aufkommen und beachten dabei alle rechtlichen Gegebenheiten. Profitieren Sie von der langjährigen praktischen Erfahrung unserer Anwälte für Gesellschaftsrecht!

Gesellschaftsvertrag

Im Zusammenhang mit einer Gesellschaftsgründung tauchen oft weitere Fragen zum Gesellschaftsvertrag auf. Daher ist häufig ratsam, sich professionell juristisch beraten zu lassen, um alle Rechtsgrundlagen ordnungsgemäß festlegen zu können. Die Anwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen Sie dabei gerne. Wenn sie es wünschen, kann auch die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen unserer Notare bei LSV erfolgen.

Gesellschafterstreit

Um im Falle eines Gesellschafterstreits den Überblick zu bewahren, ist es oft sinnvoll, sich kompetente Beratung von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht zu suchen, da es sich meist um komplexe Fragestellungen handelt. Unsere Gesellschaftsrechtsanwälte unterstützen Sie bei einem Gesellschafterstreit und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die für unsere Mandanten am sinnvollsten ist, um keine wirtschaftlichen Existenzen durch Ausschlüsse von Gesellschaftern oder Gesellschaftsgeschäftsführern zu gefährden.

Recht der ausländischen Gesellschaften

Im Recht der ausländischen Gesellschaften berät der Notar über die Möglichkeiten einer Sitzverlegung von einem in einen anderen Staat und die Eintragung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Deutschland und beurkundet die erforderlichen Dokumente.

Vereinsrecht

Im Vereinsrecht helfen unsere Anwälte für Vereinsrecht bei der Gestaltung der Vereinssatzung, der Gründung und der Erlangung der steuerlichen Gemeinnützigkeit sowie der Anmeldung und Eintragung in das Vereinsregister.

Internationales Privatrecht

Im internationalen Privatrecht beraten die Rechtsanwälte von LSV im ausländischen Ehe-, insbesondere Ehegüterrecht, im ausländischen Erbrecht sowie im Recht der ausländischen Gesellschaften.

Der Notar entwirft in diesem Fall den Ehe- und/oder Erbvertrag mit nichtdeutschen Staatsbürgern, prüft dabei das jeweils anwendbare Recht und die Möglichkeiten einer Rechtswahl im Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen und beurkundet Ehe- und/oder Erbverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung der Auslandsberührung.

Im Recht der ausländischen Gesellschaften berät der Notar über die Möglichkeiten einer Sitzverlegung der Gesellschaft von einem in einen anderen Staat sowie die Eintragung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Deutschland und beurkundet die erforderlichen Dokumente.

Aufgaben der Notare

Der Notar von LSV ist zuständig für die Errichtung von Vollstreckungstiteln und die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen. Der Notar nimmt bei der Titelerrichtung und Klauselerteilung funktional betrachtet originär Befugnisse wahr, die ansonsten Gerichten zugewiesen sind.

Er ist weiterhin befugt zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen aller Art (Verlust des Führerscheins, Ehefähigkeitserklärung, Vaterschaftsanerkennung usw.), zur Hinterlegung von Geld- und Wertsachen (auf Notaranderkonten), die Durchführung von Wechselprotesten und die Teilnahme an Verlosungen etc.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zum unverbindlichen Erstgespräch mit einem unserer Anwälte für Gesellschaftsrecht.