Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in Frankfurt

LSV berät Sie umfassend zum Thema Insolvenzrecht. Die Anwälte für Insolvenzrecht werden von einem Partner geleitet, der sowohl als Berater wie auch als Insolvenzverwalter und Insolvenzsachverständiger auf Erfahrungen aus über 25 Jahren im Sanierungs- und Insolvenzrecht, verteilt über nahezu sämtliche Branchen, zurückgreifen kann.

Er war in mehreren Hundert Fällen als Insolvenzverwalter, sonst ständig als Berater, Vertreter oder Gutachter für Mandanten, in der Größenordnung KMU, tätig. Die Ausschöpfung aller Möglichkeiten im Insolvenzrecht macht eine genaue Kenntnis der praktischen Zusammenhänge und Abläufe erforderlich. Ausgeprägte Rechts- und Sachkenntnis sind selbstverständlich; besondere Zusammenhänge und Hintergründe in der Welt der Insolvenzverwalter und -gerichte zu kennen, welche nicht in Literatur oder Internet nachzulesen sind, in Verbindung mit einer treffsicheren Einschätzung der Beteiligten und deren Intererssenlagen. Einer nicht minder genauen Einordnung der Rechtslage, machen in der Umsetzung unmöglich erscheinende, ambitionierte und kreative Lösungen erst möglich.

Aufgrund unserer vielfältigen Spezialisierungen innerhalb der Anwaltskanzlei können wir in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen mit Schnittstellen, vom Schwerpunkt her, zum Gesellschafts-, Steuer-, Straf-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht kompetent beraten und vertreten. Dies gilt ebenfalls für Anknüpfungspunkte zum Erb- und Familienrecht sowie speziell zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Unser eingespieltes Team sorgt für eine Beurteilung und Beratung aus unterschiedlichen Perspektiven und für nachhaltige Lösungen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten zu Strategien und Perspektiven in und aus der Insolvenz. Dabei gehen wir insbesondere auf folgende Bereiche ein:

  • Insolvenzprophylaxe und -analyse
    • Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Fortführung
  • Rechte, Pflichten und Haftung
    • Vermeidung und Begrenzung persönliche Haftung Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Gesellschafter und Inhaber – Vertretung bei Inanspruchnahmen
    • Strafvermeidung und -verteidigung in Verbindung mit Insolvenzverfahren - Bankrott- und Betrugsdelikte usw.
    • Vermeidung und Abwehr sowie Vertretung gegen Durchgriffsansprüche Finanzamt und Schadensersatzansprüche Krankenkassen
  • Schuldenregelungen
    • Schuldenbereinigung und Schuldenberatung
  • Distressed Mergers & Acquisitions
    • Kauf und Verkauf vor und aus der Insolvenz
  • Due Dilligence
    • Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen und Risiken
  • Sanierung
    • Maßnahmen zur Schaffung von Liquidität, Entlastung Passivseite Bilanz
  • Anfechtungsrecht
    • Strategien zur Vermeidung von Anfechtungen
    • Vertretung gegen Insolvenzverwalter (InsO) und Gläubiger (AnfG)
    • Vertretung von Insolvenzverwaltern (InsO) und Gläubigern (AnfG)
  • Gläubigervertretung
    • Sicherung und Durchsetzung Forderungen, Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren, Gläubigerversammlung, Vertretung gegen Insolvenzverwalter

Insolvenzprophylaxe und -analyse

Unser Fachanwalt für Insolvenzrecht und seine Kollegen begleiten Sie kompetent auf dem gesamten Weg hinaus aus einer wirtschaftlich, insolvenzrechtlich, dann in der Regel bereits auch schon mindestens nahe an der Verwirklichung von Straftatbeständen befindlichen, bedrohlichen Situation. Dies beginnt mit einem Quick-Check von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, über Analysen zur Sanierungsfähigkeit und Fortführungsprognose, bis zur strategischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage zur Frage der Stellung eines Insolvenzantrages, den darin liegenden Chancen, unter Abwägung damit aufkommender oder bereits haftungsrechtlich realisierter Risiken.

Im Rahmen eines intensiven Arbeits- und strategischen Beratungsgesprächs nehmen wir gemeinsam mit Ihnen eine Standortbestimmung zu Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage vor. Unser Fachanwalt für Insolvenzrecht, zeigt Ihnen unter Beachtung und Hinweise auf Pflichten, wie der Stellung eines Insolvenzantrags, verschiedene Möglichkeiten auf, wägt diese mit den für Sie jeweiligen Folgen und Perspektiven sorgsam ab.

Mit seinem Wissen aus seiner Sachverständigentätigkeit für verschiedene Insolvenzgerichte, als Insolvenzverwalter, als ständiger Berater und Vertreter von Mandaten, auch als Strafverteidiger im Insolvenzrecht, betriebswirtschaftlicher Bildung und kaufmännischer Praxis aus einer Vielzahl als Insolvenzverwalter fortgeführter Unternehmen nahezu aller Branchen, ist es ihm möglich im Rahmen nur eines ausgiebigen Arbeits- und strategischen Beratungsgesprächs von ca. 3 – 4 Stunden, gemeinsam mit Ihnen eine konkrete und abschließende Strategie mit rechtlich gebotenen, möglichen und zulässigen Handlungmöglichkeiten für Ihr weiteres Vorgehen zu finden. Im Vordergrund stehen dabei immer die von Ihnen definierten Ziele bei Einhaltung gesetzlicher Pflichten als Unternehmensleiter, sei es als faktischer Geschäftsführer. 

Wir beraten Sie bei der Entwicklung von Strategien aus der Insolvenz heraus und begleiten Sie bei der strukturierten Stellung von Insolvenzanträgen. Aus der Erfahrung der meist späten Beratungsanfragen sind wir darauf eingestellt, auch noch im letzten Moment, rechtssichere, selbstverständlich legale Strategien und Gestaltungsspielräume zu finden.

Hierbei steht bei uns die Vermögenssicherung und Haftungsbegrenzung für natürliche und juristische Personen im Mittelpunkt, da unsere Anwälte für Insolvenzrecht immer die individuellen Schicksale aller beteiligten Personen im Auge behalten.

Rechte, Pflichten und Haftung der Organe, Inhaber und Gesellschafter

Als erfahrene Anwälte für Insolvenzrecht, geführt von einem Fachanwalt, welcher während seines gesamten Berufslebens ausschließlich in diesem Fachbereich tätig ist, beraten und vertreten wir vornehmlich Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber und Gesellschafter zu ihren persönlichen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken. Unser Ziel ist dabei die Vermeidung oder Begrenzung der persönlichen Haftung sowie die Strafvermeidung für unsere Mandanten, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden und einen Neuanfang zu ermöglichen.

Sollte es zu einer Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter, Gläubiger oder Behörden bereits gekommen sein, kann unser Fachanwalt für Insolvenzrecht auf eine Vielzahl von geschäftlichen, auf Wertschätzung und Zuverlässigkeit beruhende, Verbindungen zurückgreifen, welche eine Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern, Staatsanwälten und Behörden im besten Sinne für den Mandanten unterstützen. Die bekannte Zuverlässigkeit in Verbindung mit transparenter und glaubhafter Fallbearbeitung vereinfacht Einigungen zu Gunsten der Mandanten.

Nur wenn es unvermeidbar ist, eine Einigung auf anderem Wege nicht erreichbar ist, vertreten und verteidigen wir Ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern, Finanzämtern, Krankenkassen und sonstigen Gläubigern auf dem Prozessweg.

Schuldenregelungen

Die Anwälte für Insolvenzrecht stehen Ihnen bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung für Inhaber, Gesellschafter und Bürgen wegen Insolvenzfolgen kompetent zur Seite.

Zudem betreuen wir Mandanten, die sich bereits in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren befinden, oder dieses als Strategie mit einer vorzeitigen Schuldenregelung, u. a. per Insolvenzplan, kombinieren, oder ein solches parallel beantragen müssen, um sich vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen sowie bei der vorzeitigen Restschuldbefreiung und bei der vorzeitigen Beendigung persönlicher Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, sei es als Verbraucher, ebenfalls im Wege eines Insolvenzplans.

Dabei richten wir unsere Lösungen auf der Grundlage der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, besonders an den individuellen Bedürfnissen der Geschäftsführer, Gesellschafter und Inhaber, in Einzelfällen auch Verbraucher, als den eigentlich Betroffenen hinter den Unternehmen, orientiert aus.

Distressed Mergers & Acquisitions

Die Insolvenzrechtsanwälte beraten Sie umfassend zum Thema Transaktionen im Unternehmensbereich (Mergers & Acquisitions). Im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht stehen wir bei der Entscheidung Kauf vor der Insolvenz oder Kauf aus Insolvenz beratend an der Seite unseres Mandanten. Wir erarbeiten und schaffen Entscheidungsgrundlagen bei detaillierter Schilderung der Vor- und Nachteile, abhängig vom Einzelfall exakt auf Ihre kaufmännischen Vorgaben und Ihr Gesamtinteresse abgestimmt. 

Für unsere Mandanten entwickeln die Anwälte für Insolvenzrecht stets auf den jeweiligen Sachverhalt bezogene Lösungen auf Grundlage der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei stehen nicht nur Gesetze und Zahlen im Vordergrund. Stichworte wie Wirtschaftsplan, Exit-Strategie, Nachhaltigkeit und Lebensplanung der beteiligten Personen spielen für uns ebenfalls eine wichtige Rolle.

Due Dilligence

Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und als Grundlage leistungs- und finanzwirtschaftlicher Sanierungen und Restrukturierungen prüfen unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht gesellschaftsrechtliche Strukturen, Beteiligungen, steuerrelevante Sachverhalte, auch mit internationalem Bezug, Beziehungen zu Kapitalgebern, Haftungsgeflechte in Konzernen im Sinne einer Prophylaxe insovenzrechtlicher Tatbestände und Risiken. 

Sollte sich konkret Bedarf zu einer Sanierung und oder Restrukturierung zeigen, geht es aus insolvenzrechtlicher Sicht um die Möglichkeiten von Änderungen und Auflösung von Verträgen, die Feststellung und Berücksichtigung von Bindungsfristen und Konditionen von Förder- und Beteiligungskapital.

Schwerpunkte bilden die Prüfungen und Ermittlungen zu bilanziell entlastend wirkenden Rechtsgestaltungen, Rangrücktritten; Patronatserklärungen, Schuldübernahmen, Sanierungsumwandlungen, Debt to Equity Swap, doppelnütziger Treuhand und vieles mehr.

Sollten außergerichtlichen Maßnahmen keine Insolvenz vermeiden oder eine Insolvenz als Zwischenschritt einer Sanierung sinnvoller sein, da ein Turnaround schon prognostisch nach Business-Plan nicht erreichbar ist, mündet die Due Dilligence in die Einbeziehung von Sanierungsoptionen über eine gerichtliche Insolvenz. Dabei werden Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplan, Einbeziehung eines vorläufigen Gläubigerausschusses zur besseren Steuerbarkeit der Abläufe im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwecks Sanierung und weitere durch das ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) geschaffenen Möglichkeiten einbezogen.

Sanierung

Eine Sanierung sollte im günstigsten Fall vor einer Insolvenz stattfinden, ist aber seit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) auch kurz vor und bei bereits eingetretener Insolvenz, gegenüber der ehemaligen Gesetzeslage erleichtert möglich.

Unser Fachanwalt für Insolvenzrecht informiert Sie zu möglichen Sanierungsmaßnahmen und entwickelt mit Hilfe des Mandanten geeignete Sanierungskonzepte. Im Falle einer noch nicht insolventen Sachlage verhelfen wir Unternehmen, die sich jedoch schon in einer startegischen oder wirtschaftlichen Krise befinden, mit sogenannten „Turnaround-Maßnahmen“ wieder in die richtige Bahn zu kommen.

Dabei gehen wir im ersten Schritt vor allem auf die Wiederherstellung und die Sicherung der Liquidität und die Auswirkungen des Cash-Pooling im Konzern ein. Unser Ziel ist erst erreicht, wenn die Umsetzung bzw. der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. 

Weiterführend berät unser Fachanwalt für Insolvenzrecht zu Schutzschirmverfahren, mit und ohne Eigenverwaltung und zum Insolvenzplan, alternativ auch zu einer sogenannten, „Übertragenden Sanierung“. In diesem Fall werden sanierungsfähige Teile oder der Betrieb im Ganzen auf einen neuen Rechtträger, z. Bsp. eine GmbH, übertragen und fortgeführt. Hierbei gilt es Einiges zu beachten, um mit diesem grundsätzlich legal gestaltbaren Vorgang nicht eine strafbewährte Veruntreuung und/oder zivilrechtlich einen existenzvernichtenden Eingriff zu begehen. Für Beides haften die verantwortlich Handelnden persönlich.

Anfechtungsrecht

Auch im Anfechtungsrecht unterstützt der Anwalt für Insolvenzrecht Sie. Gemeinsam mit Ihnen plant er Ihre gewünschten Gestaltungen so, dass Sie im Falle eines späteren Vermögensverfalls mit Insolvenzfolgen rechtssicher gegenüber Anfechtungen von Insolvenzverwaltern und Gläubigern sind.

Sollte es schon zu einer Anfechtung gekommen sein, zum Beispiel infolge einer mit Ihrem Kunden kurz vor dessen Insolvenz vereinbarten Ratenzahlung, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie eine Anfechtung erfolgreich abwehren können. Hierbei sind ebenfalls übergreifende Kenntnisse aus Insolvenzverwaltung und - beratung höchst dienlich, um im Falle oder zwecks Meidung einer Anfechtung kompetent beraten und unterstützen zu können.

Nur wenn der Sachverhalt aus allen Perspektiven beleuchtet und bewertet wird, können ungewollte Überraschungen für einen Mandanten ausgeschlossen werden. Das Insolvenzverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Aus diesem Grund können Sie von den langjährigen Erfahrungen und umfassenden Kenntnissen unseres Fachanwalts für Insolvenzrecht stets profitieren.

Wenn Sie jedoch komplett auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten möchten, wozu wir generell raten, da Richter sachfernste Beteiligte sind und damit einen weiteren Risikofaktor zutreffender Beurteilung und zielgerichteter Lösung darstellen können, erreichen unsere Anwälte für Insolvenzrecht in der Regel sach- und interessengerechte Erfolge bei der außergerichtlichen Streitbeilegung mit Insolvenzverwaltern. Dies resultiert aus der jahrzehntelangen Kenntnis der Insolvenzverwaltungsbranche unseres Fachanwalts für Insolvenzrecht in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter, typischer Fallkonstellationen und der Insider-Kenntnisse der Spielräume und Interessen, die ein gegnerischer Insolvenzverwalter im Hinblick auf eine gütliche Einigung hat.

Gläubigervertretung

Darüber hinaus ist der Anwalt für Insolvenzrecht von LSV auch in der Vertretung von Gläubigern tätig. Wir vertreten unsere Mandanten innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren.

Die Anwälte für Insolvenzrecht kümmern sich um die Verfolgung und Durchsetzung von Forderungen und Sicherheiten, helfen bei deren Gestaltung, sicher vor einer späteren Anfechtung. Außerdem stehen wir Ihnen bei Fragen zur Gläubigerversammlung und Poolbildung und Vertretung in diesen Angelegenheiten zur Seite. Dies gilt auch für das Insolvenzplanverfahren und bei Einwänden gegen ein Schutzschirmverfahren Ihrer Schuldner.

Gegen Anfechtungen von Insolvenzverwaltern vertreten unser Fachanwalt für Insolvenzrecht Sie ebenfalls mit der Expertise aus Insolvenzverwaltung und Insolvenzberatung.