Ihr Anwalt für Immobilienrecht in Frankfurt

Die Immobilienbranche zeigt sich durch internationale Investoren als Vorreiter der immer stärker einsetzenden Globalisierung. Das Rhein-Main-Gebiet und der Standort Frankfurt am Main haben sich bei Investoren auch für große Immobilientransaktionen einen hervorragenden Ruf erworben.

Unsere Anwälte für Immobilienrecht von LSV bieten im Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Maklerrecht eine umfassende Beratung und Vertretung insbesondere auf folgenden Gebieten an:

Immobilienrecht

Immobilienübertragungen und Kaufverträge

Bei anstehenden Immobilienübertragungen sind die Immobilienrechts-Anwälte für die Verkäufer- oder die Käuferseite tätig. Im Rahmen von Immobilientransaktionen, wie dem Kauf und dem Verkauf von Grundstücken, Wohnhäusern, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Produktionsstätten der Industrie, Einkaufszentren oder Gebäude-(Büro-)komplexen, berät ihr Anwalt für Immobilienrecht Sie auch unter Beachtung der gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten im Hinblick auf die Gestaltung möglicher Fondsmodelle.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit besteht in der Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen. Unsere Anwälte für Immobilienrecht stehen Ihnen von dem Entwurf des Vertrags bis zur Eintragung in das Grundbuch stets zur Seite und beraten Sie zu allen aufkommenden Fragen. Natürlich stellen wir auf Wunsch gerne Kontakt zu unserem Notar von LSV her.

Im Rahmen der Immobilien-Due-Diligence prüfen unsere Immobilienrechtsanwälte Immobilien auf ihre rechtlichen Parameter. Neben der Prüfung der öffentlich-rechtlichen Aspekte (z.B. Baugenehmigungen), Baulasten und Rechte an Grundstücken werden insbesondere bestehende Laufzeitverträge (Miet- und Pachtverträge) im Hinblick auf ihre rechtlichen Wirksamkeiten sowie auf etwaige Abänderbarkeiten für die Zukunft geprüft. Hierbei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht eng mit den Anwälten für Baurecht zusammen.

Überlassungs –und Nutzungsverträge

Bei der beabsichtigten Überlassung von Immobilien zur Nutzung (z.B. Geschäftsraummiete, Pacht, Erbbaurechte) ist der Anwalt für Immobilienrecht von LSV von der Planungsphase an bei der Gestaltung und Verhandlung der Überlassungsverträge/Nutzungsverträge für einen der Beteiligten anwaltlich tätig.

Bei Bestandsimmobilien betreuen unsere Anwälte für Immobilienrecht ihre Mandanten im Rahmen der laufenden Vertragsangelegenheiten. Im Zusammenhang damit beraten wir (z.B. im Rahmen von Beweissicherungsverfahren) insbesondere bei aufkommenden Schäden bzw. bei der prozessualen Abwehr von seitens der Gegenseite unberechtigt erhobenen Forderungen.

Aus diesem Grund vertreten unsere Immobilienrechts-Anwälte die Interessen ihrer Mandanten außergerichtlich und bei Bedarf auch vor Gericht. Hierbei stehen wir Ihnen stets kompetent zur Seite und berücksichtigen ihre Vorstellungen und Wünsche.

Erbe von Immobilien

Im Zusammenhang mit dem Thema Erbrecht beschäftigt sich auch das Immobilienrecht mit dem Erbe von Grundstücken, Wohnungen o.ä.

Eine Vielzahl an Immobilien wird im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Hierbei gilt es, insbesondere steuerliche Gesichtspunkte im Auge zu behalten sowie als Weggebender zur eigenen Absicherung bestimmte Rechte zurückzubehalten (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht). Die Anwälte für Immobilienrecht beraten Sie in jedem Fall. Sprechen Sie uns einfach an!

Bei Erbengemeinschaften stellt sich für die örtlich oftmals in großer Entfernung zur Immobilie lebenden Erben und Beteiligten oft die Frage, was mit einer ererbten Immobilie passieren soll. Neben einer Verwertung (Vermietung) geht es oft auch darum, dass einzelne Erben die Immobilien nicht halten, sondern ausbezahlt werden wollen.

In solchen Situationen ist es häufig hilfreich, sich juristischen Rat von einem Immobilienrechtsanwalt zu suchen, der Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigt und dabei alle rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Unsere Anwälte für Immobilienrecht vertreten dabei stets die Interessen der verschiedenen Erben und versuchen auf die individuellen Wünsche des Einzelnen einzugehen.

Notare

Im Rahmen von Immobilientransaktionen kommt es am Ende zum Abschluss eines Kaufvertrages, welcher stets notariell beurkundet werden muss. Dafür steht unseren Mandanten ein eigener Notar von LSV zur Verfügung, der für notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen bei und von Grundstücksgeschäften zuständig ist.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Im Wohnungseigentumsrecht beraten unsere Anwälte für Immobilienrecht Eigentümer, WEG-Verwalter, Erwerbsinteressenten sowie Makler zu den mit Wohnungs- und Teileigentum verbundenen Rechtsfragen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung oder Prüfung von Teilungserklärungen, Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen. Darüber hinaus unterstützen die Anwälte für Immobilienrecht Sie bei der Abwehr von Ansprüchen von Miteigentümern oder der Durchsetzung von baulichen Veränderungen. Kontaktieren Sie uns!

Maklerrecht

Im Bereich des Maklerrechts beraten und vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Fragen zum Maklerrecht. Unsere Anwälte für Immobilienrecht gestalten oder prüfen Maklerverträge für Sie oder vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht bei Streitfällen zur Haftung und anderem. Wir gehen dabei individuell auf unseren Mandanten ein und können so ganz persönliche Einzelfragen klären.