Ihr Anwalt für Urheberrecht in Frankfurt

Unter dem Begriff Urheberrecht versteht man den Schutz des geistigen Eigentums, das der Urheber erschaffen hat. Unsere Anwälte für Urheberecht von LSV vertreten Autoren, Übersetzer, Fotografen, Musiker, Produzenten, Filmschaffende und Filmhandelsgesellschaften, Fernsehsender, Musik-, Film- und Buchverlage, Bildagenturen und Softwarehersteller in allen Fragen zum Thema Urheberrecht. Dabei beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Urhebervertragsrecht

Die Anwälte für Urheberrecht von LSV begleiten ihre Mandanten von Anfang an bei ihren Projekten, sei es bei der Gründung eines Unternehmens oder bei einer Filmproduktion. Wir stehen Ihnen bei der Finanzierung des Projekts, z.B. durch Abschluss von Koproduktionsverträgen, Joint Ventures und Kooperationsverträgen, der Vermarktung der Werke und dem Abschluss der damit zusammenhängenden Verträge beratend zur Seite.

Hierbei kommt es vor allem auf die geschickte Vertragsgestaltung bzw. die sorgfältige Überprüfung der entsprechenden Verträge an. Der Anwalt für Urheberrecht von LSV ist auf das Urhebervertragsrecht hat langjährige Erfahrungen und unterstützt Sie in allen Fragen zu diesem Rechtsgebiet. Wir stehen Ihnen in Verhandlungen über Urheberverträge zur Seite setzen Ihre Interessen durch.

Lizenz –und Nutzungsverträge

Wenn es um die Vermarkung der Urheberrechten geht, sind  Lizenz-oder Nutzungsverträge zu schließen. Unsere Anwälte für Urheberrecht stehen Ihnen auch hier beratend zur Seite. Wir kümmern uns um die Prüfung und die Gestaltung von Lizenz –und Nutzungsverträge sowie um die Verhandlungen mit Rechteverwertern.

Der Anwalt für Urheberrecht prüft die verschiedene Verträge für Sie, von Filmlizenzvertrag bis zu einem Softwarelizenzvertrag. Im Lizenzrecht sind national und international tätig. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich des Urheberrechts fällt uns die Gestaltung der Lizenzverträge mit den erlaubten Nutzungsformen leicht und unsere Mandanten profitieren davon.

Urheber- und Schutzrechtsverletzungen

Der Anwalt für Urheberrecht übernimmt die Sicherung von Urheberrechten bzw. Copyrights. Wir entwickeln Schutzrechtstrategien für die Urheber, indem unsere Anwälte für Urheberrecht Prioritätsverhandlungen durchführen lassen und die notarielle Hinterlegung der Werke veranlassen. Darüber hinaus sorgen wir für Titelschutz und Titelschutzanmeldungen.

Wenn es trotz dieser präventiven Schutzmaßnahmen zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist, vertritt der Anwalt für Urheberrecht von LSV seine Mandanten bei der Verfolgung von Urheber –und Schutzrechtsverletzungen außergerichtlich und gerichtlich.

Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Bei der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken kann der Urheber mit Unterstützung seines Anwalts für Urheberrecht durch eine Abmahnung, gegebenenfalls auch einstweilige Verfügung und Klage auf Unterlassung sowie Geltendmachung des aus der Verletzung der Schutzrechte entstandenen Schadens die Verfolgung der Rechteverletzungen betreiben.

Dies geschieht beispielsweise, wenn unbefugt Bilder, Texte oder Videos aus dem Internet übernommen werden. Diese Art von Urheberrechtsverletzungen sind als File-Sharing (Tauschbörsennutzung) bekannt. Die Urheberrechtsanwälte vertreten die Urheber und Schutzrechtsrechtsinhaber oder auch die angeblichen Rechtsverletzers.

Wesentlich ist schließlich die Durchssetzung der Schadensersatzansprüche. Unsere Urheberrechtsanwälte setzen sich Ihre Interessen außergerichtlich oder vor den Urheberrechtsgerichten durch. Dabei kommen Ihnen unsere langjährigen Erfahrungen in der Führung von Urheberrechtsprozessen zu gute.

Umgekehrt vertritt der Anwalt für Urheberrecht von LSV außergerichtlich und gerichtlich Mandanten, die mit unberechtigten Schutzrechtsverwarnungen und Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen konfrontiert sind. Oder aber wird betreiben für unsere Mandanten Schadensbegrenzung, wenn diese tatsächlich Schutzrechte verletzt haben.

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