Ihr Anwalt für Wettbewerbs –und Kartellrecht in Frankfurt

Das Wettbewerbs- und Kartellrecht, einschließlich der Fusionskontrolle, ist sehr stark von den Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden und Gerichte national und europäisch geprägt. Da für Unternehmen, die nicht im Einklang mit kartellrechtlichen Vorgaben handeln, erhebliche Bußgelder drohen, sollten Sie sich bei der Klärung kartellrechtlicher Fragen auf die langjährige Erfahrung unserer Anwälte für Wettbewerbs- und Kartellrecht verlassen.

Wir beraten Sie zum einen präventiv zu allen Fragen des Wettbewerbs- und des Kartellrechts, zum anderen unterstützen Sie unsere Anwälte für Kartellrecht auch bei Bußgeldverfahren und Schadensersatzansprüchen.

Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht und Kartellrecht von LSV stehen Ihnen gerne zur Seite. Dies umfasst sämtliche kartellrechtliche Fragestellungen zu:

Fusionskontrollverfahren

Ziel der Fusionskontrolle oder auch Zusammenschlusskontrolle ist die Verhinderung einer übermäßigen Konzentration unternehmerischer Macht in einem Markt.

Daher sind Fusionskontrollverfahren bei fast allen größeren Zusammenschlussvorhaben zu beachten.

Unsere Anwälte für Kartellrecht vertreten Sie gerne bei Funsionskontrollverfahren vor den nationalen und europäischen Kartellbehörden und beraten Sie bereits im Vorfeld zu allen kartellrechtlichen Fragen.

Kartellbußgeldverfahren

Kartellbußgeldverfahren können für Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen und sich über lange Zeiträume hinziehen. Durchsuchungen stören den Betriebsablauf und können zu negativer Publicity führen.

Unsere Anwälte für Kartell- und Wettbewerbsrecht sind immer bestrebt, ihre Mandanten bestmöglich in Kartellbußgeldverfahren zu vertreten und so die negativen Auswirkungen zu minimieren.

Hierbei können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gut abschätzen, in welchen Fällen eine Einigung mit den Kartellbehörden sinnvoll ist und in welchen Fällen sich die Durchführung eines gerichtlichen Bußgeldverfahrens lohnt.

Sprechen Sie hierzu gerne unsere Anwälte für Kartell- und Wettbewerbsrecht an.

Schadensersatz nach Kartellverstoß (Kartellschaden)

In Folge eines Kartells kommt es auf den gegenständlichen Märkten in der Regel zu einer Verfälschung des Wettbewerbs bei Waren und Dienstleistungen und in der Rückschau zu von Abnehmern (z. B. Kunden oder Lieferanten) über Jahre hinweg überhöht gezahlten Preisen. Das Kartellrecht sieht für durch einen Verstoß gegen das Kartellverbot geschädigte Unternehmen (Kartellopfer) insbesondere auf Zahlung gerichtete Schadensersatzansprüche vor. Hierbei kann jedermann als Kartellopfer von den Kartellteilnehmern Ersatz eines eigenen, individuellen Kartellschadens verlangen. Die Voraussetzungen für die Durchsetzung privater Schadensersatzforderungen vor den nationalen Gerichten wurden europaweit angeglichen, die Hürden für die erfolgreiche Durchsetzung solcher Forderungen zuletzt Mitte 2017 vom deutschen Gesetzgeber weiter gesenkt.

Bindung des Zivilgerichts an bestandskräftige Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde (§ 33b GWB)

Der Kartellrechtsverstoß als solcher ist von einem privaten Kläger bei der Forderung von Schadensersatz nicht mehr auch prozessual zu beweisen, sondern der Kartellrechtsverstoß kann grundsätzlich unter Verweis auf eine bestandskräftige Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde (z. B. eine Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamts, eine Entscheidung der Europäischen Kommission oder auch eines Gerichts) als bewiesen betrachtet werden, da ein mit der Schadensersatzklage befasstes Zivilgericht an diese Entscheidungen gebunden ist.

Ihr Rechtsanwalt für Akteneinsicht in Verfahrensakten der Kartellbehörde

Geschädigte Unternehmen haben grundsätzlich ein Einsichtsrecht in Verfahrensakten der Kartellbehörden, auch um ihre Schadensersatzforderungen (z. B. auf entgangenen Gewinn) prüfen und in einer rechtlichen Auseinandersetzung nachdrücklicher begründen und belegen zu können. In Deutschland ist es seit Anfang Juni 2017 möglich, dass Kartellopfer und Kartellteilnehmer die für die Durchsetzung benötigten Auskünfte und Beweismittel auch von Kartellmitgliedern und Dritten einfordern können, wenn ein Schadensersatzanspruch nur glaubhaft gemacht werden kann.

Jeder im Kartellrecht tätige Rechtsanwalt berät bei der Prüfung von Ansprüchen und vertritt den Mandanten hierbei und auch bei der Akteneinsicht und Auswertung der Verfahrensakten der Kartellbehörden (Bundeskartellamt) sowie der Einholung von Auskünften und der Beschaffung von Beweismitteln. Ihr Rechtsanwalt berät Sie sowohl bei der Prüfung des Bestands von Schadensersatzansprüchen, der Abschätzung von deren Erfolgsaussichten, der Einholung von Auskünften und der Beweisermittlung als auch bei der anschließenden außergerichtlichen Verhandlung von Schadensersatzforderungen und im Fall einer Nichteinigung auch bei deren gerichtlicher Durchsetzung. Auf Seiten der Anspruchsgegner ist der Anwalt bei der Abwehr und Regelung von unbegründeten Schadensersatzforderungen tätig.

Kartellrechtliche Missbrauchsverfahren

Kartellrechtliche Missbrauchsverfahren richten sich häufig gegen Preisabsprachen oder sonstige Kartellrechtsverstöße, die aus dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Position resultieren.

Hier unterstützen die Kartellrechtsanwälte von LSV Sie bei der Durchsetzung Ihrer unternehmerischen Interessen gegenüber den Kartellbehörden und Gerichten. Unsere Erfahrung durch viele kartellrechtliche Missbrauchsverfahren ermöglicht uns eine realistische Einschätzung Ihres Falles und der möglichen Rechtsfolgen, sodass wir für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und durchsetzen können.

Ebenso unterstützen wir Unternehmen bei der Verteidigung ihrer Interessen gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Präventive Compliance

Durch die frühzeitige juristische Beratung durch unsere Anwälte für Kartellrecht und unsere Wettbewerbsrechtsanwälte stellen Sie sicher, dass sich Ihr Unternehmen immer im Einklang mit allen Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts befindet.

Dadurch verhindern Sie langwierige und kostspielige Bußgeldverfahren und können Unternehmenszusammenschlüsse schnell und rechtssicher verhandeln und umsetzen.

Sprechen Sie unsere Anwälte für Kartellrecht und Wettbewerbsrecht gerne zu allen juristischen Fragestellungen in diesem Bereich an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.