Ihr Anwalt im Schiedsgerichtsverfahren in Frankfurt

Große Unternehmen suchen bei komplexen Sachverhalten häufig nach einem Weg, mögliche Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichte von Schiedsgerichten entscheiden zu lassen. Hierzu werden sachkundige, rechtlich erfahrene Schiedsrichter auf der Grundlage gesetzlicher und institutioneller Verfahrensordnungen (wie ICC, LCIA, DIS, Swiss Rules, Vienna Rules, UNCITRAL etc.) von den Parteien bestimmt.

Gerade im Rahmen der Globalisierung nimmt die Zahl internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten zu, für die bereits aufgrund der Sprachbarriere der Weg vor ein staatliches Gericht mit zusätzlichen Übersetzungskosten verbunden ist. Für ein Schiedsgerichtsverfahren spricht hauptsächlich in nationalen als auch in internationalen Streitigkeiten die Schnelligkeit, Verfahrensflexibilität und die Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens.

Neben der geringeren Belastung der Geschäftsbeziehung ist auch die gegenüber staatlichen Gerichten häufig bessere Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs ein weiterer Vorteil, da Schiedsgerichtsurteile aufgrund internationaler Abkommen in vielen Ländern durchsetzbar sind.

Die Rechtsanwälte von LSV sind auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit seit Jahren national und international tätig und beraten Sie gerne zu folgenden Themen:

Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren als Verfahrensbevollmächtigte oder Schiedsrichter

Die Anwälte von LSV vertreten ihre Auftraggeber im gesamten Schiedsgerichtsverfahren und sind dabei regional, wie beispielsweise bei einem Schiedsgericht in Frankfurt, aber auch bundesweit sowie international für Sie tätig. Unsere Tätigkeit reicht von der Auswahl der Schiedsrichter, der Einleitung des Verfahrens bis zur prozessbegleitenden Tätigkeit des gesamten Schiedsverfahren.

Im Bereich des Schiedsrechts sind wir häufig bei Streitigkeiten tätig, die einen starken Bezug zu Unternehmenskäufen und -verkäufen (Post Merger M&A), Kaufpreisanpassungen, Garantien oder Gewährleistungen besitzen. Auch Konflikte, die Steuer- und Bilanzpositionen oder Werkverträge zum Gegenstand haben, gehören zu unseren Tätigkeiten.

Aufgrund zahlreicher und langjähriger Erfahrungen stehen die Anwälte von LSV in Schiedsgerichtsverfahren auch als Schiedsrichter, die von einem Verfahrensbeteiligten benannt wurden, oder als Vorsitzende des Schiedsgerichts zur Verfügung.

Beratung zu (internationalen) Verfahrensordnungen

Da jedes Schiedsgerichtsverfahren auf Grundlage einer gesetzlichen und institutionellen Verfahrensordnung geregelt ist, beraten auch unsere Anwälte von LSV Sie bei der Auswahl der verschiedenen schiedsgerichtsgerichtlichen Verfahrensordnungen, z. B. ICC (International Chamber of Commerce), LCIA (London Court of International Arbitration), DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.), UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung sowie der Swiss- und Vienna Rules-Schiedsgerichtsverfahren.

Wir sind auch bei der Wahl des Sitzes des Schiedsgerichts behilflich, da der Schiedsort entscheidende Auswirkung auf die Vollstreckbarkeit des Schiedsurteils haben kann.

Gestaltung effektiver Schiedsvereinbarungen

Schiedsvereinbarungen sollen die Regeln des Verfahrens festlegen. Hierzu ist es zunächst notwendig, die Konflikte der Parteien zu erfassen. Unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten und der rechtlichen Besonderheiten entwickeln wir entsprechende Konfliktlösungsmechanismen sowie individuelle Schiedsvereinbarungen.

Auch hierbei können unsere Mandanten von den Erfahrungen unserer Anwälte in Schiedsgerichtsverfahren profitieren.

Projektbegleitende Beratung im Konfliktfall

Im Falle eines Konflikts entwickeln die Rechtsanwälte von LSV für den Auftraggeber Angriffs- oder Verteidigungsstrategien und übernehmen das Risikomanagement. Bereits vor der Einleitung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens ist die Festlegung einer Strategie, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Beweise, essentiell.