Ihr Anwalt für Verfahrens- und Prozessführung in Frankfurt

Die Verfahrens- und Prozessanwälte von LSV beraten ihre Mandanten zu sämtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Verfahren oder einem Prozess aufkommen können. Dazu sind unsere Anwälte für Prozessführung hauptsächlich in folgenden Bereichen tätig:

Verfahrens- und Prozessführung vor Behörden und Gerichten

Der Prozessanwalt von LSV vertritt seinen Mandanten in Verfahren und Prozessen (auch bei Berufung oder Revision) vor allen Gerichten in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die Vertretung vor den Landgerichten (LG) und den Oberlandesgerichten (OLG) sowie vor den Senaten der Finanzgerichte (FG). Bei Revisionen, Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden vertritt der Verfahrensanwalt Sie vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

Darüber hinaus repräsentieren wir kompetent die Interessen unserer Mandanten im Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht (AG), dem Landesarbeitsgericht (LAG) und/oder dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Schließlich werden Nichtzulassungsbeschwerden, Berufungs- und Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Kooperation mit am BGH zugelassenen Rechtsanwaltskollegen geführt.

Aufgrund der interdisziplinären Aufstellung von LSV bieten unsere Anwälte für Prozessführung bei nationalen und internationalen Streitigkeiten in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts einen umfassenden und erstklassigen Service.

Klageverfahren und Zwangsvollstreckung

Unsere Verfahrensanwälte vertreten sowohl Kläger bei der Durchsetzung von Forderungen als auch Beklagte bei der Abwehr unberechtigter Forderungen bzw. Klagen. Hierbei ist es häufig nützlich, sich frühzeitig juristischen Rat von einem Anwalt für Verfahrens- und Prozessführung zu suchen, um die eigenen Interessen möglichst schnell und rechtlich sauber durchsetzen zu können. Dafür stehen Ihnen unsere kompetenten Anwälte von LSV gerne zur Verfügung.

Bei vorliegenden Titeln übernimmt der Verfahrens -und Prozessanwalt für den Mandanten die zwangsweise Beitreibung der darin titulierten Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Sprechen Sie uns einfach an!

Einstweilige Verfügungen und Schutzschriften

Im Rahmen der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind die LSV Verfahrensanwälte im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung auch bei einstweiligen Verfügungen und sich anschließenden Verfahren tätig.

Hat ein Mandant die Zustellung einer einstweiligen Verfügung zu befürchten, kann zum Beispiel durch Hinterlegung einer Schutzschrift der drohende Erlass einer einstweiligen Verfügung im besten Fall verhindert werden.

Darüber hinaus können ergangene einstweilige Verfügungen durch das zuständige Gericht auch aufgehoben werden. In jedem Fall stehen die Prozessanwälte ihren Mandanten beratend zur Seite. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich versuchen wir stets eine gemeinsame und passende Lösung mit Ihnen zu finden und im Nachhinein durchzusetzen.

Konfliktbeilegung

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung komplett zu vermeiden, bietet sich die schon im Voraus stattfindende Konfliktbeilegung als Möglichkeit an. Diese außergerichtliche Methode bildet abschließend einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit.

Die Verfahrens -und Prozessanwälte, welche bei der Streitbeilegung gleichzeitig auch als Mediator tätig sind, beraten Sie umfassend zu allen Fragen und erklären Ihnen auf Wunsch gerne die verschiedenen Möglichkeiten der Konfliktbeilegung.

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin zum Erstgespräch!