Die Anwälte für Arbeitsrecht von LSV beraten nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte und Arbeitnehmer bei allen Fragestellungen rund um das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht und vertreten Mandanten in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Zu den wichtigsten Themen des Arbeitsrechtes zählen:
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Kündigungsschutz
- Aufhebungsverträge und Abfindungen
- Arbeitsrecht für Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Personalwesen
Abmahnungen
Leistungsbezogene oder verhaltensbedingte Abmahnungen sind oft unwirksam. Da eine Abmahnung kündigungsrelevant ist, sollte sie von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erstellt oder aus der Perspektive des Arbeitnehmers auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Bei der Formulierung entscheiden oft Nuancen.
Wir beraten und unterstützen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer bei allen Fragen zur Wirksamkeit von Abmahnungen. Wenden sie sich hierzu gerne an unsere Anwälte für Arbeitsrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Kündigungen
Die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen einen Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung bei LSV dar. Unsere Erfahrung zeigt, dass im Falle einer frühzeitigen Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht Folgekosten vermieden oder zumindest reduziert werden können.
Die Vertragsparteien können das Anstellungsverhältnis mit entsprechender Kündigungsfrist ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, sonst ist sie unwirksam.
Nach Erhalt einer Kündigung sollte ein Arbeitnehmer diese von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, wenn er Bedenken gegen die Wirksamkeit hat. Die Einholung des Rechtsrats sollte umgehend erfolgen, weil eine Kündigung in den meisten Fällen nach drei Wochen nicht mehr angegriffen werden kann. Zur Fristwahrung ist dann die rechtzeitige Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht erforderlich.
Ein Arbeitgeber sollte sich schon vor Ausspruch einer Kündigung zur Klärung seiner Erfolgsaussichten in einem gerichtlichen Verfahren und zur Vermeidung ernsthafter Prozessrisiken kompetenten Rechtsrat einholen. Nur dann lassen sich Kosten und Risiken minimieren.
Kündigungsschutz
Für den Ausgang eines Prozessverfahrens ist die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) von wesentlicher Bedeutung. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung sind im Kündigungsschutzprozess erheblich höher als bei kleineren Betrieben.
Die Kündigung muss dann nämlich sozial gerechtfertigt sein, was der Arbeitgeber beweisen muss. Gelingt ihm das nicht oder ist das unsicher, führt das regelmäßig zu Verhandlungen über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Gibt es keine solche Einigung, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil. Wenn der Kündigungsschutzklage stattgegeben wird, ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und rückständigen Lohn nachzahlen. Im anderen Fall wird die Klage aufgrund der Wirksamkeit der Kündigung abgewiesen.
In den meisten Kündigungsschutzverfahren vergleichen sich die Parteien. Es wird ein Zeitpunkt festgelegt, in dem das Anstellungsverhältnis geendet hat, und weil der Arbeitnehmer dadurch seinen Arbeitsplatz verliert, erhält er eine Abfindung.
Sonderkündigungsschutz
Für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstände und Wahlbewerber, betriebliche Datenschutzbeauftragte und andere Arbeitnehmergruppen greift ein Sonderkündigungsschutz und es gibt gesetzliche Sonderregeln, z.B. Kündigungsverbote. Das wird häufig übersehen und wir empfehlen vor Ausspruch der Kündigung die Einholung anwaltlichen Rechtsrats.
Aufhebungsverträge und Abfindungen
Die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können auch in einem Auflösungsvertrag geregelt werden. Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages hängt die Höhe der zu zahlenden Abfindung ganz wesentlich von der Strategie, der Taktik und dem Verhandlungsgeschick des beauftragten Rechtsanwalts ab.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, um ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen und Ihnen so zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Arbeitszeugnisse
Zeugnisse sind die Visitenkarten für die nachfolgenden Anstellungsverhältnisse. Die Bedeutung von bestimmten Formulierungen und die Besonderheiten der Zeugnissprache erklären wir Ihnen gerne. Im Rahmen einer Einigung über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses sollten das Zeugnis, dessen Inhalt und die Beurteilung stets mit einbezogen werden.
Wir beraten sowohl Unternehmen bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen als auch Arbeitnehmer bei der Prüfung der Qualität von Zeugnissen. Auch bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen gilt, dass eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Folgekosten schützen kann.
Arbeitsrecht für Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände
Das Team von LSV berät Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände in allen Fragen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts. Insbesondere bei leitenden Angestellten oder Personen mit Organstellung sind im Falle einer beabsichtigten Trennung besondere kündigungsrelevante Vorschriften zu beachten. Ein Verstoß kann zur Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung im gerichtlichen Verfahren führen, wiederum verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für das betroffene Unternehmen. Umgekehrt sollten sich daher auch Führungskräfte und Mitarbeiter in Organstellung rechtzeitig anwaltlich beraten und vertreten lassen, wenn Störungen im Anstellungsverhältnis auftreten.
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Das Arbeitsrecht befasst sich nicht nur mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie genauso bei der Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie bei derer Prüfung.
Zu unseren Leistungen im Bereich der Vertragsgestaltung zählen unter anderem:
- Erstellung von Arbeitsverträgen mit leistungsbezogenen Vergütungssystemen
- Erstellung von standardisierten Arbeitsverträgen für Unternehmen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle
- Verträge zu Teilzeitregelungen, befristete Arbeitsverträge und Arbeitsverträge mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Individuelle Beratung für Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Führungskräfte
- Prüfung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Personalwesen
Das Team von LSV betreut Konzerne und Unternehmen bei unternehmensbezogenen und betrieblichen Umstrukturierungsprozessen und berät über Konzeption und Umsetzung der Entscheidungen. Wir helfen Ihnen bei der Einführung betrieblicher Altersversorgungssysteme oder beim Abschluss individueller Versorgungszusagen (Direktversicherung etc.) und der Entwicklung von Vorruhestandsregelungen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne in folgenden Fragen des Personalwesens:
- Bedingungen der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
- Datenschutz im Unternehmen und Schutz vor Diskriminierung (AGG)
- Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen (z.B. Scheinselbstständigkeit)
- Urlaubsrecht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz- und Schwerbehinderten-Sonderrecht, Mindestlohn, Inanspruchnahme von Elternzeit und Verringerung der Arbeitszeit
- Arbeitnehmerhaftung
- Recht am Arbeitsergebnis (Urheberrechte)
- Beratung von tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten
- Anwendung und Auswirkungen allgemeinverbindlicher Tarifverträge
- Arbeitsvertraglich vereinbarte Bezugnahme auf Tarifverträge und Lohnerhöhungen
Wir verhandeln Interessenausgleichs- und Sozialpläne sowohl für die Arbeitgeberseite als auch auf der Seite der betrieblichen Interessenvertretung. Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte außergerichtlich und gerichtlich auch auf betrieblicher Ebene. Mit unseren langjährigen Erfahrungen im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, z.B. bei der Gestaltung und/oder Auslegung von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen.