Der letzte Wille eines Menschen ist ein sehr persönliches Anliegen, das für eine rechtliche Umsetzung stets eine individuelle Klärung und Regelung seitens des Testators im Einzelfall erfordert. Ihr Erbrechts-Anwalt von LSV berät Sie als Privatperson und gegebenenfalls zugleich als Unternehmer bei allen Fragen rund um das Erbrecht.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne in folgenden Bereichen des Erbrechts:
- Testament
- Erbvertrag / Notarielles Testament
- Pflichtteil
- Erbschafts– und Schenkungssteuererklärung
- Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung und Stiftung
- Erbschein, Gemeinschaftlicher Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
- Erbe und Erbengemeinschaften
- General– und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung
Testament
Erstellung eines Testaments
Ein verantwortungsvoller Erblasser lässt es nicht auf die gesetzliche Erbfolge ankommen, sondern gestaltet seine Nachfolge unter Berücksichtigung von Pflichtteil individuell durch Testament oder Erbvertrag.
Dazu bietet das Erbrecht eine breite Palette von Gestaltungsmöglichkeiten an (z.B. Erbeinsetzung, die Einsetzung als Vorerbschaft oder Nacherbschaft, die Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen des Testators u.Ä.). Insbesondere bei Immobilien und Betriebsvermögen kann auch eine schon lebzeitige Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechtlich und steuerlich sinnvoll sein.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht von LSV berät Sie beim Erstellen eines Testaments und im Erbfall bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Von rechtlichen Laien erstellte Testamente sind erbrechtlich oft nicht eindeutig formuliert und damit auslegungsbedürftig. Im Rahmen eines nachlassgerichtlichen Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins wird geklärt, welche Ziele genau der Erblasser mit seinem Testament erreichen wollte. Dies ist für den Erben und sonstige Beteiligte zeitlich langwierig und teuer. Erst wenn der Erbschein erteilt ist, wird der Erbe über den Nachlass verfügen können.
Privates und gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
Unsere Erbrechtsanwälte erstellen für Sie eine Vorlage für Ihr privates, handschriftliches Testament. Dieses kann von Ihnen selbst oder Ihrem Anwalt für Erbrecht bei LSV für Sie in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht gegeben werden. Das notariell beurkundete Testament wird vom Notar für Sie in die amtliche Verwahrung gegeben, kann aber auch bei dem Notar hinterlegt werden. Das Gericht berechnet für den Fall der Hinterlegung 75,00 € Hinterlegungskosten.
Darüber hinaus gestalten wir auch gerne ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) für Sie. Auch für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Testamenten steht Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht beratend zur Seite. Das Anwaltshonorar ist mit dem Rechtsanwalt im Einzelfall frei verhandelbar.
Erbvertrag / Notarielles Testament
Unsere Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen gerne bei Problemen zum Erbvertrag bzw. notariellen Testament beratend zur Seite.
Ihr Notar bei LSV erstellt und beurkundet auf Ihren Wunsch Ihr notarielles Testament oder Ihren Erbvertrag. Die Höhe der Notarkosten für Ihre Beratung, die Erstellung der Urkunde und die Protokollierung (Gebühren, Auslagen und 19 % Umsatzsteuer) richtet sich grundsätzlich nach dem Wert Ihres Vermögens und ist fix.
Pflichtteil
Ihr Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema Pflichtteil.
Bei pflichtteilsberechtigten Personen (z.B. Kinder eines Erblassers) wird häufig die Frage aufgeworfen, ob ihnen gegenüber Schenkungen und Übertragungen an Dritte wirksam sind und rechtlich Bestand haben oder ob ein Pflichtteilsanspruch und/oder auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch und/oder eine Ausgleichung und sogar unmittelbare Forderungen an die beschenkten Vermögensempfänger (z.B. neuer Partner des länger lebenden Elternteils, aufopferungsvolle Bekannte) in Betracht kommen. Pflichtteilsverzichte bedürfen der notariellen Beurkundung. Hierfür sind unsere Notare zuständig.
Erbschafts– und Schenkungssteuererklärung
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht beraten ihre Mandanten professionell zum Thema Erbschafts–und Schenkungssteuererklärung.
Die Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung entsteht für die Begünstigten kraft Gesetzes mit dem Erbfall. Gerichte, Ämter, Banken und Versicherungen teilen dem Finanzamt einen bestimmten Erbfall mit. Das Finanzamt fordert in der Praxis zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Mit der Erbschaftsteuererklärung wird das vom Erbfall betroffene Vermögen versteuert.
Für den Anwalt als Berater geht es neben der Beratung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung oft auch um die Prüfung von Bewertungen. Für die Hinterbliebenen macht es bei der Steuer schnell einen großen Unterschied, nach welchem Verfahren der Wert zum Beispiel einer Immobilie (Eigentumswohnung) ermittelt wird und mit welchem Wert diese bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt wird.
Die verschiedenen Bewertungsverfahren führen meist zu verschiedenen Ergebnissen, und nicht immer wurde das gesetzlich für die Erbschaftsteuer maßgebliche Verfahren zutreffend angewandt.
Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung und Stiftung
Bei Bedarf beraten Sie unsere Erbrechtsanwälte zur Unternehmensnachfolge, zur Testamentsvollstreckung und zur Errichtung einer Stiftung. Möchte der Erblasser sicherstellen, dass die Erben seine Anordnungen beachten, kann er dies durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zur Testamentsvollstreckung erreichen.
Für das Amt des Testamentsvollstreckers stehen die Anwälte für Erbrecht von LSV ebenfalls zur Verfügung. Das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers verhindert nicht nur die Blockade der Erbengemeinschaft durch einzelne Erben, sondern auch eine willkürliche Zerschlagung des Nachlasses oder einen vorzeitigen Zugriff auf das Erbe.
Erbschein, Gemeinschaftlicher Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
Die Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen in allen Fragen rund um Erbschein, Gemeinschaftlicher Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis zur Seite.
Kompliziert wird es für Erben insbesondere dann, wenn ihnen Immobilien oder Konten im Ausland hinterlassen werden oder der Erblasser im Ausland gewohnt hat. Eine neue EU-Verordnung (EU-Erbrechtsverordnung) soll diese grenzüberschreitenden Erbschaften in Zukunft vereinfachen.
Um sich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, Gläubigern und Schuldnern als Erbe zu legitimieren, bedarf es in der Regel eines Erbscheins. Ein Erbschein hat jedoch nur im Inland Geltung. Für die Legitimation im europäischen Ausland bedarf es für Erbfälle ab 17. August 2015 eines sogenannten Europäischen Nachlasszeugnisses. Bei der Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses stehen die Anwälte für Erbrecht von LSV ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Erbe und Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaften sind keine freiwilligen, sondern zwangsweise Gemeinschaften und nicht selten auch Zufallsgemeinschaften. Deshalb sind Erbengemeinschaften selten harmonisch.
Spätestens bei ihrer Auseinandersetzung kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Die rechtlichen Vorschriften über die gemeinschaftliche Verwaltung und die Auseinandersetzung des Nachlasses sind oft selbst für Juristen schwer verständlich.
Unsere Mandanten profitieren in solchen Fällen von der umfangreichen Erfahrung unserer Erbrechtsanwälte.
General– und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung
Zum Thema General– und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung beraten unsere Anwälte für Erbrecht und Notare Sie auch gerne.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schützen vor einer unerwünschten Fremdbestimmung im letzten Lebensabschnitt. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmt der Mandant und nicht das Gericht die Person, die im Bedarfsfalle alle persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll. Die Patientenverfügung ermöglicht einen würdevollen Tod.