Ihr Anwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht in Frankfurt

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Bank –und Kapitalmarktrecht von LSV unterstützen Sie in allen unterschiedlichen Bereichen des Bank– und Kapitalmarktrechts.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie unter anderem zu folgenden Fragen des Bankrechts:

Im Bereich Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Fragen:

Bankrecht

Kredite und Darlehensfinanzierung

Im Bereich des Bankrechts beraten wir Sie bei Fragen rund um Kredite und Darlehensfinanzierungen. Hier hat insbesondere bei Verbraucherkreditverträgen im Bereich Wohnimmobilienkrediten die Beratung, Aufklärung und Dokumentation in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erhalten.

Gerne überprüfen unsere Anwälte für Bankrecht für Sie, ob die Gestaltung der Bankverträge den gesetzlichen Vorgaben und Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Vermögensverwaltung und Investmentfonds

Auch Vermögensverwalter unterliegen umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sie haben ihre Tätigkeiten ausschließlich nach den Interessen der Auftraggeber zu richten.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei der Verwaltung Ihres Vermögens Ihre Wünsche nicht ausreichend berücksichtigt wurden: Unsere Anwälte für Bankrecht beraten Sie gerne. Im Zusammenhang damit unterstützen wir Sie in allen Fragen bezüglich offener oder geschlossener Investmentfonds.

Aufsichtsrecht und Prospektpflichten

Das Aufsichtsrecht, dem Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und andere Institute unterliegen, ist durch Gesetzesänderungen sowie neue Richtlinien (z.B. MaRisk, MaComp, MiFID II, CRR, MAR, PSD2, GWG, BASEL, Wohnimmobilienkreditrichtlinie) ständigen Anpassungen unterworfen.

Davon betroffen sind das Wertpapierrecht, Investmentgeschäfte, z.B. das Auflegen und der Verkauf von Anteilen an offenen und geschlossenen Fonds, die Prospektpflichten, der graue Kapitalmarkt, aber auch Zahlungsdienstleistungen und klassische Kreditverträge.

Die kontinuierlichen Veränderungen haben zur Folge, dass die Institute ihre Organisation und Verwaltung ständig den neuen Vorschriften anpassen müssen. Die Compliance-Abteilungen werden ständig vor neue Herausforderungen gestellt.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verhinderung von Insiderhandel, Marktmanipulation, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie auf die Stabilität und Sicherheit des Finanzmarktes gelegt.

BaFin Lizenzen

Möchten Sie als ausländisches Finanzinstitut oder Finanzdienstleister Ihre Tätigkeit auf den deutschen Markt ausweiten oder ein neues Finanzinstitut oder ein Finanzdienstleistungsunternehmen gründen, haben Sie die hierfür notwendige Lizenz bei der BaFin zu beantragen und die aufsichtsrechtlichen Regularien zu befolgen.

Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen in diesem Fall beratend zur Seite.  Besonders für Erbringer von Zahlungsdienstleistungen (Payment Services) und Finanztransfergeschäften (Financial Transfer Business) gelten hohe Anforderungen aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Kreditwesengesetz (KWG).

Bei Fragen zu den Voraussetzungen und zur Abwicklung unterstützt Sie die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von LSV gerne.

Kapitalmarktrecht

Kapitalmarkttransaktionen

Unsere Anwälte für Kapitalmarktrecht beraten und unterstützen Sie speziell bei der Durchführung von privat zu platzierenden Kapitalmarkttransaktionen.

Wir erstellen die Entwürfe und übernehmen die Begleitung von Transaktionen im Bereich von Kapitalerhöhungen, Schuldscheindarlehen, Anleiheemissionen sowie Wandel- und Optionsrechten. Sprechen Sie mit unseren Anwälten für Kapitalmarktrecht.

Kapitalanlagerecht

Angesichts niedriger Zinsen werden den Kunden von Banken, Anlageberatern und Vermittlern die unterschiedlichsten Anlageprodukte angeboten. Immer neue, teilweise auch intransparente Finanzprodukte werden auf den Markt gebracht. Doch viele dieser Kapitalanlagen entpuppen sich später als ungeahnt risikoreich.

Spätestens wenn die versprochenen Renditen ausbleiben und Verluste drohen, sollte Rat von einem Anwalt für Kapitalanlagerecht eingeholt werden. Bei der Beratung gilt unser besonderes Augenmerk der erfolgten Aufklärung und Beratung, möglichen Ansprüchen aus Prospekthaftung und der Dokumentation und der Bewertung von Risiken.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne. Selbstverständlich vertreten unsere Anwälte für Kapitalanlagerecht Ihre Interessen bei entsprechender Erfolgsaussicht auch vor Gericht.

Leasing

Unter dem Oberbegriff Leasing lassen sich die unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen zusammenfassen. Besonderes Augenmerk muss dabei der Vertragslaufzeit, der Kostenstruktur und den Verpflichtungen bei Vertragsende gewidmet werden. Viele Vertragsbestimmungen befinden sich im umfangreichen Kleingedruckten.

Gerne prüfen wir für Sie, ob die Vertragsgestaltung Ihren Vorstellungen entspricht. Darüber hinaus vertreten wir sie gerne bei Auseinandersetzungen zu dem Vertragsinhalt.