Unsere Anwälte für Vertragsrecht von LSV beraten ihre Mandanten umfassend zu allen Fragen im Bereich des Vertragsrechts. Da die Anwaltskanzlei LSV eine wirtschaftsrechtliche Auslegung hat, orientieren sich unsere Vorschläge an der gelebten Praxis im Unternehmen. Sie sind außerdem pragmatisch und auf die Unternehmenskultur des Mandanten abgestimmt. Hierbei gehen wir insbesondere auf folgende Themengebiete ein:
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gewährleistungs-, Garantie- und/oder Schadensersatzansprüche
- Vertragsabschlusstechniken (Online)
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
Der Anwalt für Vertragsrecht von LSV entwirft und konzipiert Verträge auf fast jedem Rechtsgebiet und sorgt dabei für eine passgenaue und auf den Unternehmensalltag zugeschnittene Gestaltung dieser Verträge.
Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bei der Interpretation bzw. der Auslegung von bereits bestehenden Vertragsinhalten. Im Zusammenhang damit steht selbstverständlich ebenfalls die rechtliche Überprüfung ihrer Verträge.
Der Anwalt für Vertragsrecht ist dementsprechend in der Überprüfung bestehender Verträge im Hinblick auf rechtliche Schwachstellen tätig und legt dabei besonders Wert auf die Einigungsmängel, die Einhaltung der Form sowie die der gesetzlichen Regelungen (insb. §§ 125, 128, 134, 138 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] und den §§ 305 ff. BGB). Hierbei ist es häufig sinnvoll, sich juristischen Rat zu suchen, da viele Leute oft das Kleingedruckte in den unterschiedlichsten Verträgen nicht lesen und es so zu unerfreulichen rechtlichen Konsequenzen kommen kann.
Im Rahmen unserer Mandate und übernehmen wir außerdem die Interessenvertretung des Mandanten bei Vertragsverhandlungen.
Der Anwalt für Vertragsrecht gestaltet und überprüft Verträge unter Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Unternehmensrecht, insbesondere im Kauf-, Miet-, Darlehens- und Werkvertragsrecht, jedoch auch im:
- Anlagen- und Maschinenbau
- Bankvertragsrecht
- Darlehens- und Kreditverträge einschließlich Kreditsicherungsrecht
- Handelsvertreter-, Makler- und Vertriebsrecht
- Erbrecht
- Franchise- und Lizenzvertragsrecht
- Immobilienrecht (z.B. Veräußerungen und Erwerb, Überlassungen, WEG)
- Leasingrecht
- Transportrecht
- Produkthaftung (insb. ProdHaftG, deliktische Haftung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Darüber hinaus sind die Anwälte für Vertragsrecht für den Entwurf von branchenspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder deren Prüfung zuständig. In diesem Bereich gilt es vorwiegend, eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften zu beachten.
Geschieht dies nicht professionell, hat es oft negative Konsequenzen als Folge. Im ungünstigsten Fall wird dann eine Unwirksamkeit des Vertrags erzielt. Zur Vermeidung empfiehlt sich deshalb einen Anwalt für Vertragsrecht zur Seite zu ziehen.
Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir dann wirksame Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob ihre AGB wirksam sind, unterstützen wir Sie gerne.
Gewährleistungs-, Garantie- und/oder Schadensersatzansprüche
Häufig stellt sich die Frage, welche Ansprüche bei Mangel- und/oder Nichtleistung (insbesondere Verzug bzw. Zahlungsverzug) bestehen. Der Anwalt für Gewährleistungsrecht berät seinen Mandanten zu allen Fragen zum Thema Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüche.
Wir prüfen, wie sie entweder ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können oder wie solche Forderungen erfolgreich abgewehrt werden können. Dabei beachtet unser Anwalt für Gewährleistungsrecht alle rechtlichen Gegebenheiten und versucht, die Interessen der Mandanten so gut wie möglich zu repräsentieren.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen wir natürlich auch beratend an Ihrer Seite.
Vertragsabschlusstechniken (Online)
Unser Anwalt für Vertragsrecht berät seinen Mandanten schließlich ebenfalls in Bezug auf die Optimierung standardisierter Vertragsabschlüsse (z.B. bei Online-Geschäften) unter Beachtung der gerade gegenüber Verbrauchern gesetzlich bestehenden Hinweis- und Belehrungspflichten.
Diese Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter Nutzung des Internets, Telefons oder Telefax abgeschlossen werden sollen und bei denen vom Unternehmer die gesetzlichen Widerrufs- sowie alle weiteren Verbraucherschutzrechte (§§ 312 ff. BGB) zu beachten sind. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften ist es in vielen Fällen ratsam, sich Rat von einem Anwalt für Vertragsrecht zu suchen. Wir helfen Ihnen gerne mit allen Fragen!
Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Vertragsrecht sind, können Sie bei uns einen Termin zum unverbindlichen Gespräch vereinbaren!