Anwalt für Steuerstrafrecht in Frankfurt

In der Öffentlichkeit diskutierte Fälle haben das deutsche Steuerstrafrecht erneut in den Fokus des Interesses gerückt. Das Phänomen ist allerdings so alt wie die Steuern selbst. Hinweise auf eine Bestrafung von Steuervergehen sind bereits im Alten Ägypten zu finden. Die Steuerrechts-Anwälte von LSV mit der Vertiefung zum Steuerstrafrecht unterstützen Sie in allen Fragen zum Thema Steuerstrafrecht und sind dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

Selbstanzeige

Eine wirksame Selbstanzeige hilft immer, um die Schäden einer Steuerhinterziehung zu verringern, das hat der deutsche Staat garantiert. Bei großen Summen wird zusätzlich eine Strafzahlung fällig. Es gibt keine Höchstgrenze für eine Selbstanzeige und die Summe ändert nichts an der strafbefreienden Wirkung.

Aus diesem Grund berät der Anwalt für Steuerrecht seinen Mandanten kompetent zum Thema Selbstanzeige. Von Anfang an stehen wir an Ihrer Seite, von der ersten Beratung bis zur Erstellung und dem Aufgeben der eigenen Anzeige. Darüber hinaus stehen die Steuerstrafrechtsanwälte ihren Mandanten beim materiellen Steuerstrafrecht inklusive der Selbst –und Fremdanzeige zur Seite.

Auch im Bereich des materiellen Steuerordnungswidrigkeitenrechts (inklusive Selbstanzeige) sind wir tätig. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Steuerstrafrecht sind unsere Anwälte für Steuerstrafrecht bestens mit den Regelungen dieses Rechtsgebiets vertraut und können Sie so bestmöglich unterstützen.

Durchsuchung und Beschlagnahmung

Der Anwalt für Steuerstrafrecht von LSV berät seinen Mandanten umfassend und diskret zum Thema Durchsuchung und Beschlagnahmung beim Verdacht auf ein Steuervergehen. Hierbei ist es vor allem ausschlaggebend zu wissen, wie man sich im Falle einer Fahndungsdurchsuchung zu verhalten hat, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

Aus diesem Grund ist es ratsam, sich direkt vor oder spätestens beim ersten Erscheinen der Behörden die Hilfe eines Anwalts für Steuerstrafrecht zu suchen. So können wir Ihnen schnell und effektiv mit verschiedenen Einwirkungsmöglichkeiten aus Ihrer Situation verhelfen. Wenn es zu einer Durchsuchung kommt, begleitet der Anwalt für Steuerstrafrecht seinen Mandanten selbstverständlich bei Büro- und Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Akten, Computern, Handys und sonstigen Gegenständen.

In der Phase der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände vertreten wir die Interessen unserer Mandanten. Dies gilt grundsätzlich für alle Verfahrensstufen, die sich vor und nach einem Ermittlungsverfahren ergeben können.

Steuerstrafverfahren

Anknüpfend an die Begleitung unserer Mandanten in allen Verfahrensstufen stehen die Anwälte für Steuerstrafrecht ihren Mandanten selbstverständlich bis zu einem Steuerstrafverfahren vor Gericht beratend zur Seite. Wird wegen Steuerhinterziehung vor Gericht oder der Finanzbehörde verhandelt, stellen wir auf Wunsch des Mandanten gerne Kontakt zu unserem Steuerberater von LSV her.

Gemeinsam mit dem Steuerberater und möglicherweise einem Strafverteidiger verhandeln wir mit den Finanzbehörden erfolgreich Vergleiche aus, die formal einer „tatsächlichen Verständigung“ entsprechen. So versuchen wir die Hauptverhandlung vor Gericht zu verhindern.

Hierbei führt der Anwalt für Steuerstrafrecht auch mündliche Verhandlungen im Steuerstrafrechtverfahren. Wir versuchen dabei die Interessen unserer Mandanten so gut wie möglich zu repräsentieren und sie bestmöglich zu unterstützen. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit den Finanzbehörden kann es unter Umständen ebenfalls zu Konflikten mit der zuständigen Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) kommen, die auch als Steuerstaatsanwaltschaft bezeichnet wird. Der Steuerstrafrechtsanwalt unterstützt sie auch in diesem Fall und beachtet dabei die Besonderheiten des bußgeldrechtlichen Verfahrens.

Weitere Themenbereiche

Schließlich sind die Anwälte für Steuerstrafrecht auch in folgenden Themenbereichen für Sie tätig:

  • Strafzumessung
  • Verjährung
  • Verfahrensrecht
  • Schätzungen und der Grundsatz im Strafprozess: in dubio pro reo
  • Tatsächliche Verständigung (Vergleich)
  • Verwertungsverbote bei Beweismitteln
  • Sonderproblematik: CD-Datenankauf
  • Strafbefreiung sowie Ermittlungen bei (ausländischen) Banken
  • Strafbefehlsverfahren
  • Kronzeugenregelung
  • Weitere Folgen für die Täter

Sie können jederzeit einen Termin zu einem unverbindlichen Erstgespräch vereinbaren!