Notariat

Die Aufgabenstellungen des Notariats erfasst ein weit gefasstes Spektrum. Die professionelle Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen und die sichere Abwicklung der Geschäfte kennzeichnet die Tätigkeit des Notariats der LSV. Die rechtlichen und thematischen Schwerpunkte des Notariats sind folgende Rechtsgebiete:

Bestimmte Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen bedürfen nach gesetzlichen Vorgaben zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der notariellen Beurkundung bzw. der notariellen Beglaubigung.
In notariellen Urkunden können bei entsprechender Vertragsgestaltung die enthaltenen Ansprüche „sofort vollstreckbar“ erklärt werden.

Das bedeutet, dass diese Ansprüche (z.B. ein Kaufpreiszahlungsanspruch oder ein Anspruch auf Räumung einer Wohnung) ohne ein vorheriges gerichtliches Verfahren direkt im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können.

Immobilien- und Grundstücksrecht

Das Notariat der LSV vollzieht für seine Mandanten alle Arten von Immobilien- und Grundstückstransaktionen. Dazu gehört der Entwurf und die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Teilungserklärungen und Bauträgerverträgen. In diesem Zusammenhang, aber auch unabhängig davon, ist das Notariat zuständig für die Bestellungen und Löschungen von Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten und sonstigen dinglichen Belastungen, z.B. Reallasten. Das sind alles Rechte, die im Grundbuch eingetragen werden und damit einen besonderen Schutz vermitteln.

Im Rahmen der vorsorgenden Vermögensnachfolge unter erbschaftssteurlichen Aspekten konzipiert das Notariat der LSV Überlassungs- und Schenkungsverträge von Grundstücken und Eigentumswohnungen.

Unter Berücksichtigung des Interesses des Schenkers an der Absicherung seiner eigenen Altersvorsorge sorgt das Notariat der LSV für sachgerechte Lösungen durch Bestellung von Nießbrauch- oder Wohnungsrechten sowie durch die Eintragung von Rentenlasten im Grundbuch.
Im öffentlichen Immobilienrecht gestaltet und vollzieht das Notariat der LSV Grundstückserwerbs- und Grundstückskaufverträge von Gemeinden mit privaten und öffentlichen Trägern unter Berücksichtigung der besonderen Zielsetzungen der öffentlichen Hand.
Auch zur Vermeidung oder Abwendung einer Zwangsversteigerung von Grundstücken und dem damit regelmäßig verbundenen Vermögensverlust ist die Einschaltung eines Notariats zielführend und sinnvoll. Wir organisieren, beurkunden und vollziehen den freihändigen Verkauf Ihrer Immobilie in enger Abstimmung mit den Gläubigerbanken zu einem weit höheren Verkaufspreis als er in der Zwangsversteigerung zu erzielen wäre. Ein geeignetes Mittel ist hier die Abwicklung des Vertrages über ein Notaranderkonto.

Wohnungseigentum

Zum Immobilien- und Grundstücksrecht gehört auch das Wohnungseigentum. Zur Bildung von Wohnungseigentum ist zunächst die Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum in Form einer Teilungserklärung, die durch ein Notariat beurkundet werden muss.

Neben der sorgfältigen Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen begleitet und beurkundet das Notariat der LSV den geplanten Verkauf der neu entstandenen Eigentumswohnungen.

Ebenso kümmern wir uns um eventuelle Änderungen der Teilungserklärung. Wir beraten Sie im Vorfeld ausführlich.

Familienrecht

Auch im Rechtsgebiet des Familienrechts steht Ihnen unser Notariat umfassend zur Seite. Im Familienrecht erweist sich die vorsorgende Gestaltung von Eheverträgen (z.B. Gütertrennungsvereinbarungen, Unterhaltsregelungen) oder bei beabsichtigter Scheidung der Abschluss von Scheidungsfolgevereinbarungen als Streit vermeidend und Kosten dämpfend.

Gleiches gilt für Verträge für eheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Im Vorfeld einer Scheidung kann das Notariat hier jeweils als neutraler Berater vermitteln und Streit schlichten, bevor die Parteien zu Gericht gehen.

Der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgevereinbarung hat darüber hinaus den Vorteil, dass im obligatorischen Scheidungsverfahren „schnell“ und „kostengünstig“ geschieden werden kann – im Unterschied zu der relativ langen Prozessdauer, weil die Parteien sich eben nicht einig sind.

Neben solchen eherechtlichen Verträgen sind Notare auch zuständig für Beurkundungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, der minderjährigen und der erwachsenen Adoption sowie bei der Abgabe von Sorgerechtserklärungen. Auch die Beratung, die Gestaltung und die Beurkundung von Vorsorgevollmachten gehört zum Aufgabengebiet unserers Notariats.

Erbrecht

Die Ehe, ebenso wie die eingetragene Lebenspartnerschaft, begründen ein Verwandtschaftsverhältnis und haben daher Auswirkungen auf die Erbfolge. Beim Abschluss von Eheverträgen sind daher sinnvollerweise bereits die Folgen der getroffenen Regelungen auch in erbrechtlicher Hinsicht in Betracht zu ziehen. In vielen Fällen ist daher der Abschluss eines Ehe- und eines Erbvertrages die richtige Entscheidung.

Das Notariat der LSV berät Sie umfassend, wenn Sie Verfügungen von Todes wegen treffen möchten. Dazu gehören die Erstellung eines Testamentes, eines gemeinsamen Ehegattentestaments oder eines Erbvertrags. Bei Testamenten ist eine notarielle Beurkundung zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch empfiehlt sich die notarielle Beurkundung im Interesse der Rechtssicherheit, da Unklarheiten in sogenannten "Laientestamenten" zu Auslegungsschwierigkeiten und schließlich zu Erbstreitigkeiten führen. Bei notariell beurkundeten Testamenten/Erbverträgen ist außerdem regelmäßig kein Erbschein mehr erforderlich, was die Kosten des Erbscheinverfahrens erspart.

Unser Notariat entwickelt daher nach Ihren Wünschen rechtssichere Erbfolgeregelungen. Auch für komplexe Gestaltungen („Unternehmensnachfolge“) oder besonderen Konstellationen („Überschuldetentestament“ und „Behindertentestament“) ist das Notariat der LSV Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ohne Hinterlassung eines notariellen Testaments oder Erbvertrages müssen die Erben im Todesfall regelmäßig einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. In diesem Fall formuliert das Notariat  der LSV den Erbscheinsantrag und begründet, warum und wer Erbe geworden ist. Dies kann, wenn kein Testament vorliegt, oder nach der Auslegung eines oder mehrerer sich vielleicht auch widersprechender privatschriftlicher Testamente kompliziert und zeitintensiv werden. Aus diesem Grund ist eine notarielle Nachlassregelung empfehlenswert.

Der Erbscheinantrag wird nach Abgabe Ihrer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht eingereicht.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Nachlass überschuldet ist, ist das Notariat auch in diesem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner. Wir beraten über die Möglichkeit einer Erbausschlagung, die dabei einzuhaltenden Fristen und Formalien sowie die möglichen Alternativen. Ebenso unterstützt das Notariat von LSV ihre Mandanten bei Fragen zum Erbverzicht, z.B. gegen Zahlung einer Abfindung, oder zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament.

Gesellschaftsrecht

Das Notariat der LSV ist in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts tätig. Dazu gehört das Vereinsrecht, das Recht der Personen- (GbR, OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
Im Vereinsrecht wird das Notariat bei der Anmeldung des Vereins im Vereinsregister aufgesucht, aber auch zu sonstigen anmeldepflichtigen Vorgängen. Hierbei ist häufig eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Wir unterstützen Sie aber auch schon im Vorfeld der Gründung bei der Gestaltung der Vereinssatzung, z.B. über die Erlangung der Gemeinnützigkeit.

Das Notariat der LSV berät ebenfalls in- und ausländische Unternehmensgründer zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Dabei empfehlen wir Ihnen die geeignete Rechtsform des Unternehmens und erörtern gemeinsam mit unseren Fachanwälten und Steuerberatern die steuerlichen Aspekte der Gesellschaftsgründung.

Das Notariat der LSV beurkundet die Gründung dieser Kapitalgesellschaft (GmbHs und AGs) und sorgt für die Eintragung im Handelsregister. Auch späteren Änderungen, z.B. des Gesellschaftsvertrages oder bei Eintritt neuer Gesellschafter in die Gesellschaft oder im Falle einer Kapitalerhöhung, ist die notarielle Beurkundung erforderlich und wir unterstützen und beraten Sie in diesen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Der notariellen Beurkundung bedarf auch die Umwandlung einer Gesellschaft, also die Verschmelzung von Gesellschaften oder die Ab-und Aufspaltung von Gesellschaften. Entsprechend ist der Beistand durch ein Notariat aufgrund der Komplexität der rechtlichen Gegebenheiten angezeigt.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören weiterhin Geschäftsanteilsübertragungen (Share Deal) oder der Verkauf eines Unternehmens in Form eines Asset Deals. Mit Hilfe unseres Notariats gelingen diese Vorgänge rechtlich einwandfrei.

Zu den gesellschaftlichen Vorgängen des Notariats gehört schließlich die Gründung von Zweigniederlassungen in- oder ausländischer Gesellschaften in Deutschland. Wenn diese im deutschen Handelsregister eingetragen werden sollen, ist der Notar gefragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Wir beachten dabei stets die Vorgaben des ausländischen Rechts, zum Beispiel einer englischen Limited oder einer Limited Partnership.

Je nach Konstellation ist auch die Möglichkeit der Sitzverlegung einer deutschen Gesellschaft in einen anderen Staat in Betracht zu ziehen. Auch bei solchen Überlegungen ist unser Notariat der richtige Gesprächspartner.

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht bestimmt, welche Rechtsordnung (die deutsche oder eine ausländische) auf bestimmte Sachverhalte Anwendung findet. An unser Notariat werden in diesem Zusammenhang überwiegend Angelegenheiten aus dem Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht herangetragen.

Vor der Beurkundung z.B. von Ehe- und/oder Erbverträgen zwischen nichtdeutschen Staatsbürgern oder zwischen nichtdeutschen Staatsbürgern und deutschen Staatsbürgern prüft ein Notariat daher das jeweils anwendbare Recht.

Zudem werden die Möglichkeiten einer Rechtswahl unter vergleichender Betrachtung der deutschen und ausländischen Rechtsordnung überprüft. Unser Notariat berät Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Weitere Aufgaben des Notariats

Vor einem Notariat kann ein Vollstreckungstitel vergleichbar einem Urteil errichtet werden (z.B. ein Titel auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Form eines Schuldanerkenntnisses), aus dem dann sofort die Zwangsvollstreckung möglich ist: Die sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Die Beteiligten ersparen sich, wenn sie die Modalitäten der Zahlung einvernehmlich regeln, die Dauer und die Kosten und zuletzt auch die Nerven, die ein Gerichtsverfahren in Anspruch nehmen kann.

Das Notariat ist darüber hinaus für die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen aller Art zuständig wie z.B. beim Verlust des Führerscheins, der Ehefähigkeitserklärung, der Vaterschaftsanerkennung oder bei der Beantragung eines Erbscheins.

Auch die Hinterlegung von Geld- und Wertsachen (z.B. Verwahrung auf Notaranderkonto), die Durchführung von Wechselprotesten und die Teilnahme/Durchführung von Verlosungen („unter notarieller Aufsicht“) gehört zu den Aufgaben, die einem Notariat zugewiesen sind.

Zur persönlichen Vorsorge in Fällen kritischer Lebenssituationen beurkundet das Notariat von LSV Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Der Wert dieser Vorsorgemaßnahmen ist in der Bevölkerung in den letzten Jahren weitgehend bekannt geworden. Unser Notariat steht hierbei mit rechtssicheren Formulierungen und Erklärungen kompetent an Ihrer Seite!