Ihr Anwalt für Mietrecht in Frankfurt

Die Mietrechtsanwälte und die Anwälte für Wohnungseigentumsrecht von LSV vertreten gewerbliche und private Mieter und Vermieter in allen Facetten des Mietrechts, insbesondere Vermieter als Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer.

Darüber hinaus gehören Immobiliengesellschaften und gewerblich tätige Verwalter zu den Mandanten unserer Anwälte für Mietrecht. Unser Schwerpunkt im Mietrecht liegt im Bereich der Geschäftsraummiete. Gerade in diesem Bereich verfügen die Anwälte für Mietrecht von LSV über langjährige Erfahrungen.

Wir begleiten unsere Mandanten bundesweit bei der Verwaltung ihrer Immobilien im Rahmen langfristiger Beratungsmandate kontinuierlich und stets auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung, vor allem auf folgenden Gebieten :

Mietverträge und Vertragsgestaltung

Der Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema Mietvertrag und geht dabei insbesondere auf die Gestaltung von Mietverträgen ein.

Sehr häufig werden Wohnungsmietverträge nach verschiedenen Muster-Formularverträgen abgeschlossen. Bei Verwendung von Formularverträgen finden die gesetzlichen Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

Angesichts der sich ständig weiter entwickelnden Rechtsprechung besteht für den Vermieter hier das Risiko, dass bestimmte Klauseln, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages noch als wirksam galten, im konkreten Streitfall von den Gerichten bereits für unwirksam erklärt wurden (Stichwort: Klauseln zu Renovierungsverpflichtungen und Schönheitsreparaturen).

Die vorgenannten Grundsätze der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen bei individuell ausgehandelten Mietverträgen keine Beachtung finden. Der Mietrechtsanwalt von LSV berät Vermieter daher beim Aushandeln von Individualverträgen. Zudem beraten wir Mieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages unter Verwendung von Formularverträgen in allen Rechtsfragen und Klauseln nach aktuellem AGB-Recht.

Im Unterschied zum Wohnraumietrecht ist bei der Gestaltung von Mietverträgen über Gewerberaum die überwiegende Zahl der gesetzlichen Vorschriften abänderbar. Gleichwohl ist die Tendenz in der Rechtsprechung zu beobachten, den Schutz des Gewerberaummieters dem Mieterschutz von Wohnraumietverträgen anzunähern.

Unsere Anwälte für Mietrecht unterweisen Sie daher umfassend beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen. Bei größeren Gewerbeimmobilien beraten wir den Grundstückseigentümer über die weiteren in diesem Zusammenhang in Frage kommenden Verträge wie Hausverwaltungs-, Wartungs-, Facility-Manager- und Property-Manager- und Tiefgaragennutzungsverträge.

Wenn Sie im Nachhinein Änderungen und Ergänzungen in Ihrem Mietvertrag vornehmen möchten, stehen Ihnen unsere Anwälte für Mietrecht stets zur Verfügung. Bei Nachträgsvereinbarungen ist es sehr wichtig, die Formerfordernisse zu beachten.

Betriebskosten

Auch zum Thema Betriebskostenabrechnung finden Sie in unserer Anwälten für Mietrecht kompetente Ansprechpartner. Wenn Sie Fragen zu Betriebskosten haben, stehen Ihnen unsere Mietrechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind in der Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen unter Beachtung der gesetzlichen Fristen tätig und beraten Sie darüber hinaus zu allen weiteren aufkommenden Fragen.

Mietminderung und Mängel      

Der Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie bei Fragen und Problemen im Falle von  Mietminderungen aufgrund von Mängeln in der Wohnung oder im Gewerberäumen. Wir beraten Sie, wenn Sie eine Mietminderung z.B. wegen Schimmel, Wasserschäden oder Baulärm durchsetzen möchten, aber auch dann wenn Sie sich zunächst nur allgemein über die Möglichkeiten einer Mietminderung informieren wollen.

Hierbei können unsere Mandanten von den zahlreichen Erfahrungen unserer Anwälte für Mietrecht profitieren. Sprechen Sie uns an!

Mieterhöhung

Im Falle einer Mieterhöhung beraten wir unsere Mandanten in allen aufkommenden Fragen. Die Mietrechtsanwälte von LSV informieren Sie über die  Beachtung der Formalien bei einer Mieterhöhung und über die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich üblicherweise nach den jeweiligen Mietspiegeln bestimmt. Alternativ können vertraglich vorgesehenen Mieterhöhungen in Form von Staffelmiet- und Indexmietvereinbarungen getroffen werden.

Auch bei Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen und bei der Anpassung von Betriebskosten  können unsere Anwälte für Mietrecht Sie kompetent beraten.

Kaution

Wenn Probleme zum Thema Kaution aufkommen sollten, stehen Ihnen unseren Mandanten die Mietrechtsanwälte  beratend zur Seite. Die Höhe der Kaution in der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete ist unterschiedlich geregelt. Und immer wieder kommt es zum Streit über die  Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Darüber hinaus berät und vertritt LSV seine Mandanten bei folgenden Sachthemen:

  • bei der Eingehung von Untermietverhältnissen
  • wenn die Modernisierung von Mieträumen geplant ist
  • bei Konflikten im laufenden Mietverhältnis
  • bei Mietzahlungsschwierigkeiten und über die bestehende Reaktionsmöglichkeiten, z.B. Ausübung des Vermieterpfandrechts
  • beim Wechsel in der Person des Mieters (z.B. bei Tod) oder des Vermieters
  • beim Formwechsel des gewerblichen Mieters – z.B. im Falle der Umwandlung des Handelsgeschäfts des Einzelkaufmanns in eine GmbH
  • bei der Teilung von Grundstücken in Wohnungseigentum über mögliche Vorkaufsrechte des Mieters

Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses

Mietverträge werden für eine bestimmte, auch längere Laufzeit (Gewerbemietverhältnisse) geschlossen oder häufig auf unbefristete Dauer mit der Möglichkeit zur Kündigung unter Einhaltung bestimmter Fristen. Das Mietverhältnis kann aber auch im beiderseitigen Einvernehmen durch Mietaufhebungsvertrag beendet werden.

Unsere Anwälte für Mietrecht beraten Vermieter und Mieter im Vorfeld einer beabsichtigten Beendigung des Mietverhältnisses über Rechte und Pflichten und die Gestaltung und die Regelungen eines Mietaufhebungsvertrages. Damit verbunden gehen wir selbstverständlich auch auf die bestehenden Kündigungsrechte und/oder Sonderkündigungsrechte (z.B. durch den Mieter bei unberechtigter Verweigerung der Zustimmung zu einer Untervermietung seitens des Vermieters) ein.

Die Mietrechtsanwälte informieren ihre Mandanten über die besonderen Voraussetzungen einer Kündigung durch den Vermieter, z.B. bei der Wohnraumkündigung aus berechtigtem Interesse (z.B. Eigenbedarf), oder die Möglichkeiten einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. nach vorheriger Abmahnung oder bei erheblichen Mietrückständen).

Die Abwicklung beendeter Mietverhältnisse und die Übergabe der Mietsache kann Schwierigkeiten machen, weil der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt oder gar einfach verschwindet. Es kann auch zu Differenzen kommen über Rückbauverpflichtungen des Mieters bzw. die Abgeltung der vom Mieter vorgenommenen baulichen Veränderungen, wenn der Vermieter diese übernehmen möchte.

Außerdem spielt die Frage der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache regelmäßig eine Rolle. Es kommt zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über das Vorhandensein von Schäden oder den Umfang von Renovierungsverpflichtungen. (Hinweis: Diese Ansprüche unterliegen der kurzen Verjährungsfrist von 6 Monaten.) Schließlich ist nach Beendigung des Mietverhältnisses auch über die Betriebskosten abzurechnen. Dabei ergeben sich Rück- oder Nachzahlungen von Betriebskostenvorschüssen und es geht um die Rückgabe der Kaution und verrechenbare Gegenansprüche des Vermieters.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Anwälte für Mietrecht von LSV vertreten Mieter und Vermieter in den vorgenannten Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, auch  in Mietzahlungsklagen – gegebenenfalls  im Wege des Urkundenprozesses –, in einstweiligen Verfügungsverfahren oder bei Räumungsklagen.

Ebenso stehen wir bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete an Ihrer Seite, zum Beispiel, weil berechtigt oder unberechtigt Mietminderungsansprüche wegen Mängeln an der Mietsache geltend gemacht werden.

Die erfahrenen Anwälte für Mietrecht führen alle gerichtlichen Verfahren für Sie unter Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten des Mietrechts.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Unsere Anwälte für Mietrecht beraten Sie auch kompetent im Wohnungseigentumsrecht. Was sind Ihre Rechte als Wohnungseigentümer im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und als Vermieter oder Mieter von Eigentumswohnungen. Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht sind teilweise gleichläufig (beispielsweise im Hinblick auf Betriebskosten), teilweise können die Interessen aber gegenläufig sein, so bei Modernisierungen oder wenn Mängel an der Mietsache bestehen.

Wenn dem Wohnungseigentümer als Vermieter durch seinen Mieter Mietminderungen drohen und der Mangel im Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum zu suchen ist, kann die Rechtslage kompliziert werden. Abhängig vom konkreten Fall kann der Eigentümer den Mangel entweder selbst beseitigen, wenn der Mangel im Sondereigentum zu suchen ist, oder er muss die Mängelbeseitigung von der WEG-Gemeinschaft verlangen, wenn der Mangel im Gemeinschaftseigentum seine Ursache hat.

Der Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät seine Mandanten umfassend, wie sie sich in solchen Situationen an der Grenzlinie zwischen Miete- und Wohnungseigentumsrecht  richtig verhalten.

Mietrecht in der Insolvenz

Bei Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten ist es wichtig, in einem möglichst frühen Stadium anwaltlichen Rat einzuholen, um rechtzeitig die angemessenen Schritte einzuleiten und die Entstehung weiterer finanzieller Schäden zu minimieren.

Im Falle der Insolvenz oder drohender Insolvenz des Wohnraum- oder Gewerberaummieters sind eine Reihe von Vorschriften aus der Insolvenzordnung zu beachten. Unser Anwalt für Mietrecht kümmert sich konsequent um die wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten. Wir zeigen Ihnen die Handlungsmöglichkeiten gegenüber dem insolventen Vertragspartner auf und setzen Ihre Interessen und Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und anderen beteiligten Dritten (z.B. Untermieter) durch.

Fachübergreifend beraten wir im Wohnungseigentumsrecht und allen sonstigen Angelegenheiten des Immobilienrechts einschließlich des Kaufs und des Verkaufs, der Belastung und Finanzierung von Immobilien.

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