Aktuelles
Miete & Corona Virus: Wenn Mieter an Vermieter nicht zahlenKündigungsbeschränkung, aber Zahlungsverzug mit Rechtsfolge Schadensersatz Nach der vom Bundestag am 25. März 2020 und vom Bundesrat am 27. März 2020 für das Miet- und Pachtrecht als bis zum Zahlungszeitraum 30. Juni 2020 befristet geltend beschlossenen Sonderregelung können Vermieter und Verpächter von Wohn- und/oder Gewerberäumen bzw. Grundstücken bei Nichtzahlung der Miete oder Pacht für die Monate April bis Juni 2020 den Vertrag wegen einer Nichtzahlung von Miete oder Pacht nicht außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ihnen der Mieter den Zusammenhang einer Nichtzahlung mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie glaubhaft gemacht hat. |
Coronavirus-Pandemie 2020: Überblick über die aktuelle RechtslageAufgrund der sogenannten Coronavirus-Pandemie, welche durch das Virus COVID-19 (auch als SARS-CoV-2 bezeichnet) verursacht wurde, haben die Bundesregierung und die Landesregierungen zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die ab etwa Mitte März 2020 bis auf weiteres gelten und die weitere Ausbreitung der Virus-Infektionen in Deutschland verzögern sollen. |
BREXIT: Können jetzt noch Umwandlungen steuerneutral durchgeführt werden?Sabine Unkelbach-Tomczak, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, LSV Rechtsanwalts GmbH, Frankfurt am Main Vorbemerkung – Stichtag 31. Januar 2020 |
International Conference “Tax aspects for a global economy”ADVOC – The international network of independent law firms – and the LSV Rechtsanwalts GmbH together with their cooperation partner DeutscheAnwaltAkademie are hosting the conference “Tax aspects for a global economy” on 27 September 2019 in Frankfurt am Main in Germany at the Grandhotel Hessischer Hof. |
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